Unter 25, verheiratet, eigene Wohnung ?

  • Hallo,


    ich bin 23 Jahre alt, zurzeit arbeitslos (erhalte kein Alg2 oder sonstiges) fange in der nächsten Woche aber eine Ausbildung als Verbraucherberaterin an (die Ausbildung dauert nur 6 Monate, ist staatlich anerkannt, verdiene dort aber nichts).
    Ich wohne zwar noch bei meinen Eltern, habe aber seit ein paar Monaten meine erste eigene Wohnung (63qm) weil ich vor kurzem standesamtlich geheiratet habe und wir geplant hatten, dass mein Mann gleich herzieht, dauert aber wie es aussieht noch eine Weile. Also lebt mein Mann noch in der Schweiz. Er hat die Wohnung bis jetzt bezahlt, ist jetzt aber arbeitslos geworden und kann ab jetzt weder die Wohnung bezahlen noch mich unterhalten.
    Meine Frage:
    Steht mir ALG II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Wohngeld zu?

  • Zitat

    Ausbildung als Verbraucherberaterin an (die Ausbildung dauert nur 6 Monate, ist staatlich anerkannt, verdiene dort aber nichts


    was lernt man denn da so? den leuten sachen aufschwatzen, die die welt nicht braucht?


    als verheitatete bist du natürlich eine bg. wenn du nun hartz4 beantragen musst, werden die alles auf deinen mann in der schweiz abwälzen. da musst du dann allerhand unterlagen aus der schweiz beibringen, wie einkommensbescheinigungen, kontoauszüge, arbeitslosengeldbescheide und so. das wird also ein langer kampf.
    richte dich also mal auf einen langen kampf ein, der sich alle drei monate wiederholen wird.

  • Nein ganz im Gegenteil! Da macht man den Leuten klar, dass Sie (ob es um Steuern, Versicherungen oder Immobilien geht) das viele Geld nicht bezahlen mußen, sondern es viel günstiger geht.
    Also zum Thema:
    Das Geld das mein Mann dort vom Arbeitsamt erhält reicht ihm gerade mal zum leben und da ändert sich auch nichts bis er eine neue Arbeit findet. Wieso werden die dann alle 3 Monate die gleichen Bescheinigungen erneut verlangen?
    Geht es bitte ein bisschen ausführlicher und was ist eine bg.?

  • also AWD Hannover, die drückerkolonne von carsten maschmeyer. schlimmer gehts wirklich nicht.


    klar müsst ihr alle drei monate die unterlagen einreichen. es gibt in deutschland alle drei monate einen automatisierten datenabgleich mit sämtlichen behörden, die was mit hartz4 zu tun haben könnten. diesen datenabgleich gibt es mir der schweiz natürlich nicht. also bei euch alles einzeln und fortlaufend nachweisen. stell dir das nicht so einfach vor. Vermögensprüfung in der schweiz, kfz, immobilienbesitz u.s.w. da ist eine ganz komplizierte sache.

  • Danke an euch beide !!
    Und wie sieht es mit der einmaligen Beihilfe, also der Erstausstattung der Wohnung aus?
    Weil meine Wohnung, außer den 2 Matratzen, noch leer ist.
    Da ich ja zum ersten mal vom Elterhaus ausgezogen bin, aber eben schon ein paar Monate her ist ?!

  • Du hast die Wohnung seit ein paar Monaten und dann lebst du mit zwei Matratzen?Ist schon ein bisschen komisch.Beantragen kannst du es aber ich habe gerade gelesen das du ja eine Ausbildung anfangen wirst.Da du dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst kann es sein das du gar nichts bekommst.Müßtest du schauen wie hoch das Einkommen deines Mannes ist.

  • Nein, ich habe auch oben schon angegeben, dass ich zurzeit noch bei meinen Eltern lebe, da mein Mann ja noch in der Schweiz lebt und ich dort ungerne alleine wohnen möchte. Es war eben geplant, dass er schon hier sein sollte, was nicht ganz geklappt hat und es wie es aussieht noch eine Weile dauert wird.
    Mein Mann erhält in der Schweiz nur das Existenzminimum vom Arbeitsamt.

  • Du

    Zitat

    müßtest einen Antrag auf ALG2 stellen.Dies geht aber nur gemeinsam mit deinem Mann denn du bist ja verheiratet und bildest mit deinem Mann eine Bedarfsgemeinschaft (BG).


    ja, aber der mann bekommt nichts, weil er seinen gewöhnlichen aufenthalt nicht in deutschland hat. es geht dabei lediglich nur darum, dass er dir keinen unterhalt leisten kann. dein mann wird, solange er in der schweiz ist, keine bedarfsgemeinschaft bilden.
    es werden lediglich unterhaltsansprüche deinerseits gegen deinen mann geprüft.