Wie ALG 2 in eine Familie mit einem Arbeits-und drei Kindern

  • Hallo, wir sind eine Familie aus Bulgarien, wird mein Mann ein kleines Unternehmen in Deutschland registrieren, erhalten werden Selbständige. Er hat einen Großvater, der als politischer Flüchtling in Deutschland, aber wir wissen nicht, ob er ein Erbe hinterlassen, da er starb. In diesem Zusammenhang könnten Sie mir sagen, was ist der Dienst für den Nachweis der Vererbung und ob wir das Recht auf Aufenthalt in Deutschland, nach den europäischen Rechtsvorschriften, gemeinsame Rechtsvorschriften zur Freizügigkeit von EU-Bürgern (Freizügigkeitsgesetz / EU - Freizügigkeit der EU)
    Erste Einkommen meines Mannes, sondern würde etwa 1000 pro Monat durchschnittlich, die 350E für die Versicherung bezahlen, Miete Schlafsaal 350E, 300E wird bleiben. Wir sind eine Familie mit einem Kind von 2 Jahren und es stört mich sehr,
    Nach wie vielen Monaten sind wir auf ALG 2 berechtigt und was können wir bekommen?
    Wir haben noch zwei Kinder unserer Pflege unserer Tochter auf dem College, an 20d. ist, und unser Sohn ist 23d. aber ohne Job. Wie Kindergeld wird für das Kind, das 2 Jahren und wird das Kindergeld für meine Tochter, die lehrt, haben
    Bitte erklären Sie mir, welchen Nutzen können wir in unserer Situation zu machen
    Ich bin ein Künstler ,Ich hoffe, einen Job zu bekommen, aber jetzt wird nur funktionieren, meinen Ehemann.
    Grüße, Dank

  • Zitat

    EU Bürger, die zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen haben ebenfalls keinen Anspruch auf Leistungen des ALG II


    das müsst ihr einsehen, denn sonst würden ab 01. mai völkerwanderungen biblischen ausmaßes von osteuropa nach deutschland stattfinden.

  • 4.1 Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld
    II?
    Anspruch haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen
    im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten
    Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren, wenn sie sich
    gewöhnlich in Deutschland aufhalten.
    Als Ausländer/in können Sie Leistungen erhalten, wenn
    Ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland
    erlaubt ist oder diese Erlaubnis möglich wäre. Für die
    ersten drei Monate Ihres Aufenthalts erhalten Sie jedoch
    grundsätzlich keine Leistungen nach dem SGB II.


    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... Alg-II.pdf

  • Zitat

    Das Durchschnittseinkommen der Bulgaren liegt derzeit bei umgerechnet 198 Euro im Monat.



    wenn du alles besser weißt, warum fragst du denn! aber bei dem bulgarischen durchschnitseinkommen werden hunderttausende kommen: aber wir haben weder wohnungen, weder arbeit noch geld für euch. glaub mir es bitte. es würden sich wie ihr es nun auch versucht, millionen osteuropäer auf den weg ins gelobte land machen um ohne einen handschlag dafür zu tun, saftige sozialleistungen einzuverleiben. das ist natürlich illusorisch!
    wir haben selbst genung probleme mit dem sozialstaat. da brauchen wir bestimmt keine weiteren belastungen aus osteuropa.

  • aber ist doch ein unding was die so alles nachfragen: Kindergeld, Miete, ALG2. wie gut die informiert sind und welche erwartungshaltungen die schon haben. was bekommen die denn in ihrer heimat über den deutschen sozialstaat vermittelt. das ist ja nun leider kein einzelfall, das wird zu hunderttausenden auf uns zukommen.

  • Zitat

    Той е тук, за вас няма работа и без пари. За съжаление!


    wat du so alles kanst!


    Zitat

    Allerdings werden wir in Deutschland leben,mein Mann hat bereits einen Job
    Mein Leben ist nicht unter Ihrem Einfluss


    klar könnt ihr in deutschland leben, ist ja schließlich EU, aber ansprüche aus sozialleistungen gibt es für längere zeit nicht.

  • Lest euch das bitte mal durch:


  • Sie können doch alle kommen aber dann sollen sie auch sehen wie sie sich finanzieren.Wenn ich das schon lese "wo Geld von Opa" na wo wohl das wird er wohl ausgegeben haben denn ansonsten hätte es wohl ein Testament gegeben.Ich finde es schon reichlich frech noch keinen Finger krumm gemacht aber die Hand aufhalten.Allen voran das Kindergeld.