Hartz IV und 53qm Wohnung...

  • Hallo,


    ich habe eine Frage. Ich wohne momentan noch bei meinem Lebensgefährten mit im Haus, möchte aber ausziehen, da wir uns getrennt haben. Leider bekomme ich nur Hartz IV. Nun bin ich schon seit einiger Zeit auf der Suche nach einer Wohnung. Ist schwer, was passenden und bezahlbares zu finden. Nun lese ich immer von diesen Höchstgrenzen (bei mir im Ort wären das 50qm). Wenn ich aber nun z.B. eine 54qm Wohnung nehme, kann mir das Amt dann komplett die Unterstützung verwehren? Die wäre nicht teurer als eine 50qm, halt nur größer. Verständlich für mich wäre es, wenn das Amt z.B. den qm-Preis runterrechnet und dann halt nur 50qm bezahlen. Ist das so? Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!!


    Reddy

  • in den meisten arge-bezirken ist die höhe der warmendmiete ausschlaggebend. die qm-zahl ist lediglich ein richtwert.
    in derlin wohnen hartz4-singles auch schon mal in 70 qm-wohnungen. das ist den behörden egal, solange die gülitgen richtlinien der miete nicht überschritten werden.