Hallo,
ich habe eine Frage. Ich wohne momentan noch bei meinem Lebensgefährten mit im Haus, möchte aber ausziehen, da wir uns getrennt haben. Leider bekomme ich nur Hartz IV. Nun bin ich schon seit einiger Zeit auf der Suche nach einer Wohnung. Ist schwer, was passenden und bezahlbares zu finden. Nun lese ich immer von diesen Höchstgrenzen (bei mir im Ort wären das 50qm). Wenn ich aber nun z.B. eine 54qm Wohnung nehme, kann mir das Amt dann komplett die Unterstützung verwehren? Die wäre nicht teurer als eine 50qm, halt nur größer. Verständlich für mich wäre es, wenn das Amt z.B. den qm-Preis runterrechnet und dann halt nur 50qm bezahlen. Ist das so? Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!!
Reddy