Ich verstehe dieses ganze Gezerre nicht. Die Sache ist doch ganz klar:
Du bist gemäß §9 SGB II nicht mehr hilfebedürftig, zählst somit nicht mehr zur BG und Deine Eltern leben mit Dir in Haushaltsgemeinschaft. Das Jobcenter hat kein Recht von Dir als Nichthilfebedürftigen irgendwelche Unterlagen einzufordern. Es gibt auch für Dich keine Veranlassung mit dem Jobcenter in Kontakt zu treten, dies ist allein Aufgabe Deiner Eltern.
Sie sollen doch bitte Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen und der Unterstützungsvermutung aus §9 Abs. 5 SGB II widersprechen. Mehr ist diesbzgl. nicht zu tun!