hallo!
ich habe ein problem und dazu ein, zwei fragen, bei denen man mir hier bestimmt helfen kann.
also ich (19) gehe seit diesem monat vollzeit arbeiten und habe davor alg2 leistungen bekommen. wir haben bisher zu viert in einer bedarfsgemeinschaft gelebt.
als wir das mit meiner arbeit angegeben haben, kam kurz später ein schreiben, dass ich aus der bedarfsgemeinschaft rausfalle in in eine haushaltsgemeinschaft mit meiner familie übergehe.
ausserdem stand in dem schreiben aber noch, dass von den leistungen, die die anderen drei verbleibenden personen in der BG erhalten, um einen nicht zu vernachlässigenden betrag gekürzt werden, da die ARGE wohl davon ausgeht, dass ich meine familie unterstütze.
also müsste ich ja diesen fehlenden betrag ausgleichen damit meine familie über die runden kommt!
es ist aber so, dass ich meine familie keineswegs finanziell unterstütze und das auch nicht will. lediglich ein viertel der miete werde ich natürlich bezahlen.
jetzt habe ich gelesen, das es nach §9 diese unterstützungsvermutung gibt und dass man dem einfach widersprechen kann in einem kurzen schreiben.
wenn ich dieses schreiben aufsetzen sollte, nehmen die das dann einfach so hin und ziehen meiner familie nichts mehr ab oder haben die auch möglichkeiten meinen widerspruch nicht zu akzeptieren?
und muss man in dem schreiben irgendwelche begründungen angeben, warum man die familie nicht unterstützen wird?
vielen dank schonmal fürs durchlesen und hoffentlich auch ein paar antworten
jonny