Widerspruch gegen Unterstüzungsvermutung

  • hallo!



    ich habe ein problem und dazu ein, zwei fragen, bei denen man mir hier bestimmt helfen kann.


    also ich (19) gehe seit diesem monat vollzeit arbeiten und habe davor alg2 leistungen bekommen. wir haben bisher zu viert in einer bedarfsgemeinschaft gelebt.
    als wir das mit meiner arbeit angegeben haben, kam kurz später ein schreiben, dass ich aus der bedarfsgemeinschaft rausfalle in in eine haushaltsgemeinschaft mit meiner familie übergehe.


    ausserdem stand in dem schreiben aber noch, dass von den leistungen, die die anderen drei verbleibenden personen in der BG erhalten, um einen nicht zu vernachlässigenden betrag gekürzt werden, da die ARGE wohl davon ausgeht, dass ich meine familie unterstütze.
    also müsste ich ja diesen fehlenden betrag ausgleichen damit meine familie über die runden kommt!


    es ist aber so, dass ich meine familie keineswegs finanziell unterstütze und das auch nicht will. lediglich ein viertel der miete werde ich natürlich bezahlen.


    jetzt habe ich gelesen, das es nach §9 diese unterstützungsvermutung gibt und dass man dem einfach widersprechen kann in einem kurzen schreiben.


    wenn ich dieses schreiben aufsetzen sollte, nehmen die das dann einfach so hin und ziehen meiner familie nichts mehr ab oder haben die auch möglichkeiten meinen widerspruch nicht zu akzeptieren?
    und muss man in dem schreiben irgendwelche begründungen angeben, warum man die familie nicht unterstützen wird?




    vielen dank schonmal fürs durchlesen und hoffentlich auch ein paar antworten :)




    jonny

  • Wenn du aus der BG rausfällst dann wird eigentlich die Leistung nur um den Mietbetrag gekürzt und natürlich fällt der bisher für dich gezahlte Betrag weg.Sollten die Leistungen der in der BG verbliebenen Personen gekürzt worden sein dann müßtest du bei dem SB nachfragen warum.

  • wir hatten schonmal angerufen und der mensch hat irgendwas von freibeträgen für mich erzählt und ne komplexe rechnung erklärt wie sie auf den angerechneten betrag kommen.
    habe ich so jedenfalls von meinem vater weitergegeben bekommen..

  • ich habe mir den tollen bescheid direkt, als er eintrudelte, mal durchlesen können und es wurde direkt am anfang geschrieben, dass ich aus der BG rausfalle und in eine haushaltsgemeinschaft übergehe mit meiner familie.
    danach kamen seitenlange tabellen mit zahlen und brechnungen und es wurden ausnahmslos nur noch die anderen drei personen aufgeführt.
    und dann stand da an einer stelle, wo bisher noch nie ein betrag stand, dass mein vater (antragssteller, haushaltsvorstand) ein einkommen von xxx euro angerechnet wird, was quasi der BG abgezogen wird.

  • nein, leider nicht!
    erstens wäre der betrag viel zu hoch und zweitens sind im bescheid sowieso nur 3/4 der tatsächlichen miete aufgeführt.


    also laut deren rechnung müsste ich meinem vater 1/4 miete geben + dieses "einkommen", was ihm abgezogen wird, und zusätzlich muss ich ja auch noch meine täglichen bedürfnisse stillen.

  • @ Jonny


    Also ich würde vemuten, dass da ein Irrtum vorliegt. Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Es kann doch nicht sein, dass du für die restlichen 3 Familienmitglieder aufkommen mußt, da ihr jetzt eine Haushaltsgemeinschaft seid. Du bist doch der Sohn!
    Lege schnell Widerspruch ein, damit du im Fall des Falles nicht allzuviel einbüßt, falls das Amt doch Recht behalten sollte.- Wenn, dann mußt du schnellstens dort ausziehen.

  • ja danke für die antworten schonmal!


    also das mit dem ausziehen habe ich natürlich auch schon überlegt und beim amt durchblicken lassen.
    mein vater war heute wegen einer anderen sache dort und als er auf mein problem nochmal zu sprechen gekommen ist, hätte die sachbearbeiterin ihm erklärt, dass selbst das mit dem ausziehen nicht ohne probleme gehen würde, wenns nur aus finanziellen gründen sei.
    selbst das müsste erst von denen "erlaubt" werden?!?


    also laut meinem vater haben die mich angeblich immer noch "in der hand", obwohl ich ja gar nicht mehr hilfebedürftig bin und er glaubt auch noch alles was die ihm so erzählen aber ich befürchte irgendwie, dass die nur zur einschüchterung oder so das blaue vom himmel lügen, damit sie auch ja so wenig wie möglich zahlen müssen.



    also ist das wirklich so ungewöhnlich, dass die von jemandem in der HAUSHALTSGEMEINSCHAFT quasi geld verlangen, indem sie es der BEDARFSGEMEINSCHAFT anrechnen, oder kennt jemand solche fälle?

  • Ich kann als solches nur von mir selbst berichten. Meine Kinder sind als solches nicht bedürftig, da sie beide Kindergeld und genügend Unterhalt zur Verfügung haben. Alles was Ihnen zusteht fließt in die Bedarfsgemeinschaft. Das heißt nach Abzug Ihres eigenen Bedarfes. Der Rest wird umverteilt.


    In Deinem Fall bedeutet das. Als erstes wird aus Deinem Bruttogehalt eine Einkommensbereinigung errechnet. Dieses wird vom Netto abgezogen. Das was übrig bleibt wird dann auf Deinem Bedarf und dann der Anteil Deiner Miete berechnet. Solltest Du dann trotzdem noch was über haben, wird das verwendet um andere Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft zu Unterstützen. Im Übrigen bist Du als Sohn Deinen Eltern gegenüber auch Unterhaltsverpflichtet und nicht nur umgekehrt. So ist es gesetzlich vorgeschrieben.


    Also ist das was geschieht eigentlich korrekt. Wieviel Gehalt bekommst Du denn wenn ich fragen darf? Wenn Du nähmlich soviel verdienst, dass Du Dir eine eigene Wohnung leisten kannst ohne vom Staat Geld zu bekomen, dann darfst Du jederzeit ohne Genehmigung ausziehen. Anders sieht es aus, wenn Du noch ein zusätzliches Geld benötigst. Dann bist Du verpflichtet, solange Du Dich nicht selbst finanzieren kannst und noch nicht 25 bist, bei Deinen Eltern wohnen zu bleiben.


    Rechne Dir das ganze mal aus und vielleicht bekommen Deine Eltern doch noch einen Zuschuss zu Dir. Ich weiß ja nicht ob es sich bei Dir um eine Ausbildungstelle handelt oder einem Job. Ich denke wenn Du schon Vollverdiener bist, solltest Du vielleicht Doch ausziehen. Rechne Dir das einfach aus und bedenke, dass Du zu Hause noch Wasser, Strom, Lebensmittel usw verbrauchst. Was wird wirklich günstiger?

  • @ Jonny


    Also ich seh es auch so, wenn du einen Job hast und den auch behalten willst, kannst du auf jeden Fall ausziehen. Das kann dir keiner verbieten. Wäre ja noch schöner!!!


    Sicher gibts da irgendwelche Grenzen, also wenn du ein Jahr lang jetzt arbeitest, ohne Unterstützung vom Amt zu benötigen, dann kannst du dir guten Gewissens eine Wohnung (1-Zi.-Whg.?) nehmen. Muß ja kein Palast sein. Das geht keinen was an, was du machst.


    Was dann in einem Jahr ist, kannst du ja heut noch nicht wissen, z.B. ob du deinen Job verlierst usw. Das kann dir dann auch kein Amt zum Vorwurf machen.

  • alles klar, vielen dank ihr lieben für die antworten!


    also dann werde ich wohl ausziehen. genug gehalt dafür habe ich auf jeden fall.
    und dann komme ich immer noch günstiger als in der aktuellen situation.


    jetzt besteht nur noch die frage für mich, ob, wenn ich eine eigene wohnung habe, ich dann wirklich NICHTS mehr an meine familie zahlen muss, bzw sie dann nichts mehr abgezogen bekommen?

  • Sobald du genügend Geld verdienst um dich selbst zu unterhalten fällst du aus der Bg raus.Dabei ist es völlig egal ob du dir nun eine eigene Wohnung nimmst oder erstmal noch zu Hause wohnen willst.Du mußt dich eben nur an den Mietkosten und den Nebenkosten beteiligen.Dies würden deine Eltern eben dann weniger bekommen.Du bist nicht verpflichtet deine Eltern zu unterhalten weder wenn du noch dort wohnst oder etwas eigenes hast.

  • naja also genau so hab ich mir das ja auch vorgestellt.
    aber das amt sagt, dass, jedenfalls wenn ich zu hause wohnen bleibe, ich noch zusätzlich die bedarfsgemeinschaft unterstützen muss!


    und jetz hoffe ich halt, dass ich wenigstens bei einem möglichen auszug in ruhe gelassen werde.

  • also zur bedarfsgemeinschaft zähle ich definitiv nicht mehr. das wurde im bescheid so geschrieben und ich bin auch nirgends mehr bei den berechnungen aufgeführt.


    am montag haben wir nochmal einen termin deswegen und dann werde ich so lange da sitzen bleiben bis sie mir zu ihren behauptungen die gesetzestexte vorlegen.
    können sie das nicht erklären/beweisen, dann sollte mein vater unbedingt widerspruch einlegen und notfalls klagen. denn letztendlich ist er ja derjenige, dem geld abgezogen wird. mir können sie ja nichts abziehen, da ich nichts mehr bekomme von statl. seite.

  • Dein Fall ist eigentlich klar, nämlich: dass Du nicht für die anderen mit aufkommen mußt.


    Dann geh unbedingt nochmal persönlich hin. Leider kann es häufiger vorkommen (meine Erfahrungen) dass auch Mitarbeiter der Arge falsche Auskünfte geben können! Deswegen laß dich nicht abspeisen, und laß am Ende deinen gesunden Menschenverstand walten, wenn es darum geht, evtl. auch das Sozialgericht in Anspruch zu nehmen.

  • mal andersrum gefragt:
    kann mir hier jemand paragraphen aus was für gesetzesbüchern auch immer nennen, die das bestätigen, dass ich zum mietanteil und meinem anteil für essen und sonstige tägliche bedürfnisse nicht die BG noch zusätzlich unterstützen muss?
    am besten für beide fälle: 1. zuhause wohnen bleiben; 2. eigene wohnung.


    denn momentan kann ich ja eh nicht viel machen ausser bis montag warten.

  • 355 € bei einem fiktiv angesetzten einkommen von mir von 1000 € brutto. er will einkommensbescheide von mir haben, sobald ich mein erstes gehalt habe und das dann damit genau berechnen.


    diese summe wird der bedarfsgemeinschaft abgezogen. und eigentlich muss ich die summe ja nicht der BG "zurückgeben", weil ich ja rechtlich nicht unterhaltsverpfilchtet bin soweit ich weiss. schon gar nicht mit so einem geringen einkommen.