Mietkaution für Umzug

  • Mal eine bescheidene Frage:


    Ich werde beruflich umziehen und die neue Wohnungsverwaltungen wollen halt Mietkaution haben (3 netto Kaltmieten).


    Da ich noch Hartz IV beziehe, kann ich dort eine Unterstützung für die Mietkaution beantragen und was muss ich davon wieder zurückzahlen ? weil ich erfahren habe, das die die Kaution bezahlen müssen und ich die nicht zurückzahlen brauche.


    Kann mir jemand schnell weiterhelfen, brauch die Informationen noch heute.
    Besten Dank im voraus.

  • Okay ich werd nach Berlin ziehen.
    So mir wurde beim zuständigen Jobcenter gesagt, das ich nur in Berlin die Mietkaution als Darlehen bekomme.
    So ich dahin, und das wurde mir verweigert.
    Ich will doch keine Leistung beantragen, sondern nur dieses Darlehen erhalten da ich doch arbeiten gehe und soviel verdiene das ich kein Anspruch mehr darauf habe.


    Warum wird mir dies verweigert ?
    woher soll ich das Geld für eine Mietkaution aufbringen ?
    muss das jetzige Jobcenter nicht eigentlich dafür aufkommen und mir das "auslegen" ?
    wer weiß Rat ?

  • lacki : Deine Aussage glaub ich dir nicht.



    Wer weiß genaueres darüber ?


    Es gibt hier 3 Möglichkeiten:
    1. ein Darlehen in Höhe von 1000€ nach § 54 Abs. 1 SGB III als Mobilitätshilfe,
    2. ein Darlehen nach § 22 Abs. 3 SGB II für die Kaution,
    3. die Zahlung der Kaution an den Vermieter - auch wenn sie von diesem rechtswidrig komplett gefordert wird - nach § 551 Abs. 2 BGB in 3 gleichen monatlichen Raten, erste Rate bei Beginn des Mietverhältnisses.


    Lies auch mal den "Ratgeber Mobilitätshilfen" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".


    Arbeitsaufnahme ist ein allgemein anerkannter wichtiger Grund gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 SGB II, womit das Amt verpflichtet ist, die Kaution zu zahlen. Also wird gleich erst mal abgeblockt und falsch informiert, damit ein solcher Antrag von dir gar nicht erst gestellt wird

  • § 22 Abs.3 SGB II:

    Zitat

    (3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.


    Der Grund, weswegen man Dir dieses Darlehen verweigert wird wohl eher darin begründet sein, dass für Dich wegen Arbeitsaufnahme fortan kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht. Alternativ hast Du die Möglichkeit die Kaution auch in Teilbeträgen an Deinen künftigen Vermieter zu zahlen.

  • Du solltest vor Arbeitsantritt "Eingliederungsgeld" beantragen, damit Du, bis zur 1. Lohnzahlung Geld zum Leben hast. Bzgl. der Mietkaution hast Du, wie gesagt, die Möglichkeit, diese in Raten zu bezahlen. Wieviel Raten da möglich sind, müsstest Du mal im Mietrecht-Forum checken.