Meine Tochter 17 bekommt von ihrem Vater Unterhalt. Nun möchte sie gern Zeitung austragen, um sich ein Taschengeld zu verdienen. Mein Exmann will ihr dann aber weniger Unterhalt zahlen. Das kann doch nicht sein, oder?
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Morgen Birgit63,
Man kann sagen Jein, normalerweise sind Einnahmen von Kindern den eltern zuzusprechen, allerdings kann Dein Ex höchstens 50% abziehen, da die andere Hälfte dir gehört.
Nun ist es aber auch so das es einen Freibetrag gibt für das Kind wenn es Geld Verdient, wenn es also nur gerade 100€ verdient, wird der Vater nicht mehr wie ein paar Euro einbehalten dürfen, falls überhaupt, bei einer so niedrigen Summe.
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Bei manchen Vätern kannst nur mit dem Kopf schütteln.
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