Was steht mir zu???

  • Hallo,


    ich bin 20 Jahre (im Sommer 21) und mache gerade eine Ausbildung zum KFZ- Mechatroniker Zweiradtechnik, da ich die Ausbildung verkürze bin ich Sommer fertig und habe mich an einer Berufsschule angemeldet um mein Fachabi zu machen, da ich vor habe studieren zu gehen. Momentan wohne ich noch bei meinem Vater (Eltern geschieden) habe aber vor mit meiner Freundin zusammen zu ziehen. Die Finanzielle situation bei ihr ist noch unklar momentan bekommt sie Alg I bis Juni und dann Harzt 4 allerdings besteht die möglichkeit, dass sie einen neuen Job findet.
    So jetzt meine frage was kann ich beantragen oder woher bekomme ich Geld? BaföG steht mir nicht zu muss ich Hartz beantragen oder sind meine Eltern für den Unterhalt zuständig???


    MfG Vieth

  • Hallo Vieth,


    davon ausgehend, dass Deine Freundin zu Deiner Altersklasse gehört, gilt für Euch beide, dass ihr keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung habt, da U25. Auch Sozialleistungen (Hartz IV) gäbe es für euch nur, wenn auch die Eltern solche beziehen.
    Im Grunde genommen sind für euch beide erst einmal die Eltern zuständig, bis ihr 25 seid.

  • Dann gestaltet sich die Sache etwas anders ;):
    Wenn Deine Freundin dann Hartz IV bekommt und Du bei ihr einziehst, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft, d.h. Dein Einkommen wird als Einkommen dieser BG gewertet. Beantragen kannst Du persönlich nichts, da Du in Ausbildung bist und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
    Worauf Du nach Deinem Einzug bei der Freundin Anspruch hast, sind Kindergeld und Unterhalt von den Eltern.

  • So also müssen meine Eltern Unterhalt zahlen! Denn meine Mutter hat mir schon zugesagt, dass sie mich auf jedenfall mit monatlich 200 € unterstützen würde aber meine Vater stellt sich total quer, weil er vor kurzem mit seiner zweiten Frau noch zwei Kinder bekommen hat und der Meinung ist er könnte mir kein Unterhalt zahlen und ich gehe davon aus das er das freiwillig auch nicht machen würde.
    Müssen denn beide elternteile zahlen und wie viel und um was muss ich mich kümmern das ich dann nicht ganz ohne Geld da stehe???
    Vielen Dank schon mal.

  • Na ganz ohne Geld stehst Du ja nicht da. Du hast Deine Ausbildungsvergütung, das KIndergeld und den Unterhalt von der Mutter. Allerdings bekommt Deine Freundin dann nur noch 75% der Unterkunftskosten bezahlt, den Rest müsstest Du drauflegen.
    Ja, es ist normal, dass sich beide Elternteile den Barunterhalt teilen. Ob es was bringt, den Vater auf Unterhalt zu verklagen, vermag ich nicht zu sagen, zumal er, wie Du schreibst, weitere zwei Kinder zu versorgen hat.

  • NAja aber die Ausbildungsvergütung fällt ja weg wenn ich mein Fachabi mache und das mit dem Kindergeld ist so ne sache das behält mein Vater ein weil er alle möglichen Lebens, Renten und Bausparverträge abgeschlossen hat, also bleiben nur noch die 200 € Unterhalt und ich hab ein Auto wie zum teufel sollen ich und meine Freundin damit hin kommen, gibt es absolut keine andere möglichkeit?? Denn unter diesen umständen würde meine Freundin meinen Lebensunterhalt im prinzip ja noch mit finanzieren.

  • Wenn man mit Hartz IV zusammenlebt, ist es nunmal so, dass Einer den Anderen mitfinanziert. Welche Verträge Dein Vater abgeschlossen hat, interessiert in diesem Falle nicht... das Kindergeld gehört dann in Deine Geldbörse.
    Außer der Möglichkeit eventuell Wohngeld zu bekommen (Link am Ende des Beitrages), sehe ich für Dich keine weiteren Ansprüche. Hartz IV ist nunmal für Jene, welche einerseits dem Arbeitsmarkt für einen Vollzeit-Job zur Verfügung stehen und andererseits über 25 Jahre alt sind.

  • Nur mal zum Verständnis...


    Ein Leistungsberechtigter in Deiner Lebenssituation hätte Anspruch auf € 359 Regelleistung zum Leben plus 25% der Unterkunftskosten. Davon würde jegliches Einkommen wieder abgezogen. Wenn Du nun mal Deine Ausbildungsvergütung + Kindergeld + € 200 von der Mutter gegenüberstellst, dann hast Du sicherlich mehr Geld als besagter Hartz IV-Empfänger.