Rückzahlung HILFE HILFE HILFE

  • Hallo ich hatte gestern einen Anruf von der Arge ahhh sorry die heißen ja jetzt Jobcenter....


    Kurz zu meinem Fall ich war bis August allein und ab September ist mein Freund zu mir gezogen was ich auch mitteilte und auch die Lohnabrechnungen der Arge zugesandt habe. Die Arge hat auch weiter bewilligt da er nicht so viel Verdient... Nun war jetzt der Weiterbewilligungsantrag dran und ich trug wieder alles ein. Gestern dann der Anruf ich solle Stellung nehmen warum ich nicht mitgeteilt habe das jetzt ein Mann bei mir lebt.... Bin dann direkt zum Jobcenter gefahren und siehe da alle Unterlagen vorhanden nur eine Betreuerin hatte nichts eingetragen.... nun habe ich 6 Monate zu viel Geld bekommen und soll jetzt 2400 Euro zurückzahlen........ Haben die ne Macke ich habe alles getan was sie verlangen und nun bin ich die gearschte(sorry) nur weil die Sachbearbeiterin kein Bock hatte die Dinge neu zu berechnen??? Kann ich dagegen vorgehen??? habe alle Unterlagen in Kopie bei mir zu Hause... Wie soll ich bitte diese Summe zurückzahlen bin Mutter von drei Kindern sollen die die nächsten Monate von Wasser und Brot leben??????????? HILFE hat jemand einen Tip????:eek::eek:

  • tja, da kannste nur einspruch einlegen und dann gegebenenfalls vor gericht klagen.
    aber eine frage sei erlaubt: ihr selbst habt es nicht bemerkt, dass da 400 euro zuviel überwiesen wurden.
    und weil das leben ja so schön ist, wurde die kohle auch gleich auf den kopp gehauen?!

  • klar haben wir das bemerkt und habe auch dort angerufen aber die olle sagte mir es sei alles korrekt was soll ich da noch machen.... ja ich habe die kohle hemmungslos ausgegeben für Lebensmittel usw.haben nicht in saus und braus gelebt..... habe jetzt Anspruch auf 100 Euro...... die Sachbearbeiterin wurde entlassen aber das bringt mir nix...........

  • Du müßtest ja eigentlich nachdem dein Freund eingezogen war und ihr auch alles beim Jobcenter angegeben hattet einen neuen Bescheid bekommen haben.Wenn dieser falsch ausgestellt wurde ist euch daraus kein Vorwurf zu machen.Ob ihr das Geld dann zurückzahlen müßtet solltet ihr bei einem Anwalt klären lassen.Das wird aber nur funktionieren wenn es ein Berechnungsfehler war.

  • Hallo, in diesem Fall liegt ein Fehler des Jobcenters vor und von daher seit ihr nicht verpflichtet es zurückzu zahlen. Auf münliche Aussagen solltet ir Euch nicht verlassen, denn nur schriftliches ist rechtlich gesichert. Mündlicher werde häufig gerene Aussagen getätigt, die nicht wirklich zutreffen, nur um die "Kunden" abzuschrecken. Sollte also ein Bescheid kommen mit der Aufforderung etwas zurück zu zahlen, mache einen Widerspruch. Am besten du suchst Dir hierzu einen Anwalt auf der Dir mit Rat und Tat zu Seite steht.
    Ich kenne sollche Fälle. Ich besaß auch mal das Glück überzahlt worden zu sein trotz aller angaben und ein Bekannter von mir auch. Wir kamen beide male mit einem einfachen Widerspruch durch.