Muss der Kindsvater meine Leistungen von der Arge an die Arge zurückerstatten?

  • Ich lebe mit meinen beiden Kinder, 2 und 3 Jahre alt, allein. Ich und die Kinder beziehen momentan Leistungen von der Arge. Die Arge hat nun von dem Vater der Kinder (selbständig seit ca. 3 Jahren) die Vorlage einer Steuererklärung von 2009 angefordert. Es sollte geprüft werden, ob die Kosten, die die Arge für mich und die Kinder zahlt, ER übernehmen müsse. Dieser Forderung kam er nicht nach, da er diese Steuerklärung noch nicht vorliegen hat. Daraufhin war kürzlich eine Gerichtsverhandlung, wo er nun 1000 € Strafe an die Arge zahlen muss.
    Er sagt, er konnte die Steuerklärung noch nicht machen lassen, da sie etwa 2000 € kosten würde, und er aber das Geld nicht hat. Sondern er muss erstmal arbeiten, damit er Geld hat für seine 3 Kinder (er hat noch eins aus einer anderen Bez.). Er meint er müsse evtl. seine Selbständigkeit wieder aufgeben, da ihm so viele Steine in den Weg gelegt werden.
    Nun hat er mir wütend mitgeteilt, dass er mir die nächsten Monate keinen Kindesunterhalt mehr zahlen kann, da er die Strafe an die Arge die nächsten Monate abstottern muss, und ich schuld bin.


    Ist das so richtig wie er das schildert?
    Wieso muss er 1000 € Strafe zahlen?
    Wieso meint die Arge, dass die Leistungen, die die Arge für mich und die Kinder zahlt, er zahlen soll?

  • Hallo larali,


    klingt etwas seltsam, was Du da schilderst. Die ARGE selbst hat keine Handhabe vom Kindesvater (Dein Ex?) Unterlagen einzufordern. Der normale Gang der Dinge wäre jener, dass Du von der ARGE aufgefordert wirst den Unterhalt für die Kinder in deren Namen einzuklagen. Ob er nun Unterhalt zahlt oder nicht, ändert für euch von der finanziellen Seite her nichts, da Dir der Unterhalt angerechnet wird.


    Das, was die ARGE für Dich und die Kinder bezahlt muss Dein Ex nicht zurückzahlen, er muss lediglich seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen. Ich halte das Alles für eine Ausrede, um sich vor den Unterhaltszahlungen zu drücken.

  • @ Gawain


    Ja, mein Ex.


    Er zahlt direkt an mich knapp denselben Betrag (der wurde ja mittlerweile geringfügig vom Jugendamt erhöht), den auch das Jugendamt als Unterhaltsvorschuss an mich zahlen würde.


    Ja, der Unterhalt wird ja eh auf die Argeleistungen angerechnet.


    Nein, ich wurde nicht von der Arge aufgefordert, den Unterhalt für die Kinder einzuklagen, da der Vater ja immer pünktlich an mich direkt zahlt. Das weiß die Arge von mir und meinen Kontoauszügen.


    So, wie du schreibst, hat er sich sogar richtig verhalten, indem er der ARGE nicht seine Steuererklärung 2009 vorgelegt hat. Er sagte ja auch immer zu mir, die wollen ihn nur schikanieren usw. und es wäre gar nicht rechtens.


    Die Gerichtsverhandlung vor etwa 1 Woche hat aber definitiv stattgefunden!! Und er wurde für die 1000 € verdonnert. Er ist so stinksauer!!!! Er ist bei der Verhandlung ausgeflippt und hat dort rumgeschrien.

  • Ich kann nur vermuten, dass es schon früher zu Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Unterhaltszahlungen gekommen ist und die Arge wieder in Vorleistung gehen musste. Wie auch immer... sollte er die Zahlungen wirklich einstellen, dann sofort zur Arge, da ja diese den Unterhalt von den Leistungen abzieht.

  • Ich kann nur vermuten, dass es schon früher zu Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Unterhaltszahlungen gekommen ist und die Arge wieder in Vorleistung gehen musste. Wie auch immer... sollte er die Zahlungen wirklich einstellen, dann sofort zur Arge, da ja diese den Unterhalt von den Leistungen abzieht.


    Nein es kam nicht zu Unregelmäßigkeiten bei den Zahlungen des Kindsvaters.
    Arge mußte noch nie in Vorleistungen gehn. Wobei die das glaub ich gar nicht tuen würde. Sondern ich müßte und würde dann sofort zum Jugendamt gehn, und mir dort den Unterhaltsvorschuss holen. Das weiß ER auch. Deswegen zahlt er ja immer pünktlich an mich.

  • Der Kindsvater ist auch dir gegenüber unterhaltspflichtig, da du wegen der Kinder nicht arbeiten gehen kannst. Daher kann es schon gut möglich sein, dass das Jobcenter das Geld von dem Kindsvater zurückhaben möchte.


    Weißt Du etwas genaueres darüber? WO steht das??
    Kannst du mir sagen, ab welcher Höhe seines Einkommens er dazu verpflichtet wäre?


    Er hat nicht so viel. Er hat zwar als Selbständiger viel Umsatz, aber wenig Gewinn.


    Ich will einfach nur meine Ruhe vor ihm, ohne Streit darüber, worüber es vielleicht gar nichts zu streiten gibt.

  • Der Selbstbehalt für Erwerbstätige liegt bei € 950/Monat. Alles was darüber liegt kann für Unterhaltsverpflichtungen herangezogen werden. Natürlich haben Unterhaltszahlungen Vorrang vor den genannten € 1000, die er angeblich bezahlen muss.
    Nachdem er ja nicht viel verdient, wie Du schreibst, ist es wohl unwahrscheinlich, dass er auch noch für Dich Unterhalt bezahlen könnte. Andererseits würde das Jobcenter darauf bestehen, dass Du Unterhalt für Dich einklagst.

  • Der Selbstbehalt für Erwerbstätige liegt bei € 950/Monat. Alles was darüber liegt kann für Unterhaltsverpflichtungen herangezogen werden. Natürlich haben Unterhaltszahlungen Vorrang vor den genannten € 1000, die er angeblich bezahlen muss..


    Danke! Das ist gut zu wissen! Das hat er anscheinend im Eifer des Gefechts vergessen.


    Allerdings find ich die Strafe sehr hoch, überhaupt diese Geldstrafe, da er ja nicht viel hat, und nur irgendeinen Fragebogen anscheinend nicht richtig und nicht vollständig ausgefüllt hat.


    Ich überlege, wie ich mich mit ihm im Guten einigen könnte - aber es fällt mir keine Lösung ein. Er ist sowas von wütend auf mich. Wenn er nicht zahlt, muss ich ihn verklagen. Ich kanns nicht ändern. Oder wie soll ich momentan meinen Lebensunterhalt für die Kinder und mich alleine bestreiten???
    Ich möchte gerne im Guten mit ihm auskommen.

  • Ich denke Du musst dringend mal umdenken:
    Ihr ward verheiratet und habt Verantwortung füreinander übernommen; ihr habt zwei Kinder in die Welt gesetzt und habt Verantwortung für sie übernommen. Diese Verantwortung endet nicht mit einer Scheidung und es gibt keinen Grund für Deinen Ex wütend auf Dich zu sein.
    Du hast es nicht in der Hand ihn zu verklagen oder nicht zu verklagen, dazu bist Du einfach gezwungen und wenn Dein Ex einen Arsch in der Hose hat, dann kommt er seinen Unterhaltspflichten nach; und wenn nicht, dann sei froh, dass Du diese Pfeife los bist ;)


    Wenn Dir das gelingt, so zu denken, dann wirst Du auch das richtige tun. Die Wut gehört nicht zu ihm, die gehört zu Dir!
    Mit Verlaub: Die Geschichte mit den € 1000 halte ich für ein Märchen :rolleyes:

  • Hallo, ich denke wenn er vorher sich mit dem Jobcenter auseinander gesetzt hätte zwecks vorgehensweise im Bezug auf die Steuererklärung, dann wäre er nicht vor Gericht gezerrt worden. Unterhaltszahlungen kommen vor anderen Zahlungen und das mit den 1000€.....hmmmm, kann es sein dass die wegen des cholerischen Anfalls waren?
    Ich denke(ja das tue ich manchmal) Schuld eigene(von Deinem Ex)

  • Verheiratet waren wir nicht, dazu war es gar nicht mehr gekommen.
    Es wär schon möglich, dass er die tausend Euro seinem Wutanfall zu verdanken hätte. ich weiß es nicht, ich war ja nicht dabei.


    Los bin ich ihn nicht, denn wir haben 2 Kinder zusammen und deswegen möchte ich gerne im Guten mit ihm auskommen. Aber so wie das jetzt aussieht kann ich das nicht. Er fühlt sich von mir angegriffen, benachteiligt usw. wegen den ganzen Kosten, die da auf ihn zukommen. Dazu kommt, dass ich von ihm weggegangen bin, aber das ist ein anderes Thema.