Hallo liebe Forummitglieder,
ich schreibe im Namen meiner Tochter 23 Jahre, da sie noch keinen PC hat. Den PC hatten wir immer zusammen genommen. Mein Mann und ich sind aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt gezogen und unsere Tochter in eine eigene Wohnung, da sie in der Stadt eine Arbeit hatte. Leider seid Oktober 2010 nicht mehr. Dann bekam sie ALG I 423,30 €. Außerdem hat sie einen Wohngeldantrag gestellt, dort war man erstaunt, das das AA ihr nicht gesagt hat sie soll einen Antrag auf ALG II stellen. Das hat sie nun getan und die Bescheide bekommen.
Unsere Frage zu den Bescheiden: Es werden Einkommensbereinigungen angegeben. Kann uns bitte mal erklärt werden, was das genau ist. Ich schreibe auch gleich mal die Beträge mit.
5.1.- 31.1.2011 Einkommensber. - 105,55 €
1.2.- 28.2.2011 Einkommensber. - 117,28 €
1.3.- 31.3.2011 Einkommensber . 86,01 €
Und außerdem bekommt meine Tochter nur bis 23.3.2011 Arbeitslosengeld, warum ist da eine Berechnung bis 31.3.2011 vorgenommen wurden. Ist das ein Fehler vom Amt und muß sie da Wiederspruch einlegen.
Wir würden uns freuen wenn jemand uns darauf eine Antwort geben könnte.
Vielen Dank im Vorraus!! Akiram