Hi,
ich habe leider ein kleines Problem mit dem Jobcenter. Folgender Sachverhalt:
Anfang Mai 2010 beantragte ich Leistungen nach dem SGBII beim zuständigen Träger. Da das bekannte und von mir angegebene Vermögen zu gering war, wurden diese bewilligt. Im Dezember 2010 stellte sich durch einen Datenabgleich heraus, dass ein Spabuch bei der Bank XY existiert, welches unter meinem Namen geführt wurde und erhebliches Vermögen (führt zu Anspruchsnegierung) aufweist, so dass ich defacto keinen Anspruch gehabt hätte.
Nach Erkundigungen stellt sich heraus, Großmutter hat auf meinen Namen gespart. Mir war die Höhe des Guthabens bis zur Info durch das Jobcenter nicht bekannt. Nach Info bin ich mit Sparbuch und Großmutter zur Bank, aufgelöst und Oma ihr Geld zurückgegeben. Es hat also zu keinem Zeitpunkt Eingang in meinen Gefahrenbereich erhalten, weder ist es in meinen Macht- und Einflussbereich übergegangen, noch hatte ich Verfügungsgewalt darüber.
Leider sieht das Jobcenter das etwas anders und fordert jetzt Leistungen bis zur Auflösung des Sparbuches, also von Mai - Dezember 2010, zurück. Zwar habe ich durch einen Nebenjob Einkünfte erzeilt und es ist deshalb nicht der Regelsatz maßgeblich, jedoch summiert ein ansehnlicher Betrag.
Die Berechnung wird für jeden Monat erneut vorgenommen, bis das Vermögen soweit verbraucht ist, dass die Freibetragsgrenze von §12 SGBII (bei mir) 5250€ erreicht wird.
Mir wurde aber erst im Dezember bekannt, dass das Vermögen existierte, ich konnte es vorher nicht verbrauchen, daher Aufrechnung der Monate 05-12/2010.
Eine von mir vorgeschlagene Aufrechnung: Vermögen abzüglich Freibetrag = verwertbares Verögen x. Dies entspricht Leistungen von Monaten 05 - 07/2010, in welchen aufgrund dessen Leitungen zu Unrecht bezogen wurden -> Rückzahlung dieser Leistungen, wurde durch das Jobcenter nicht akzeptiert.
Ich weiss, dass dieser SV recht kompliziert ist, da einige Elemente nicht eindeutig geregelt sind. Meine Fragen
Habe ich bei der Antragstellung grob Fahrlässig gehandelt, obwohl mir die Existenz des Sparbuches nicht bekannt war (Hab sechs Jahre zuvor zwar was unterschrieben, aber nie einen Kontoaustzug o. ä. erhalten, alle Einzahlungen durch Großmutter)?
Handelt es sich überhaupt um mein Vermögen(?), defacto ist es das Geld meiner Großmutter gewesen!
Wie kann mir etwas angerechnet werden, was ich mangels Kenntnis und Verfügungsgewalt nicht verwerten konnte? Hätte ich Kenntnis gehabt, so wäre der Freibetragsüberhang nach zwei Monaten verwertet gewesen.
Leider habe ich bezüglich dieser Konstellation nur Urteile BaFöG betreffend gefunden.
Fürs Lesesn bis hierher schon vielen Dank, wenn ihr nen Tipp habt....thx alot