Vermögen z. Ztpkt. Antragstellung unbekannt

  • Hi,


    ich habe leider ein kleines Problem mit dem Jobcenter. Folgender Sachverhalt:


    Anfang Mai 2010 beantragte ich Leistungen nach dem SGBII beim zuständigen Träger. Da das bekannte und von mir angegebene Vermögen zu gering war, wurden diese bewilligt. Im Dezember 2010 stellte sich durch einen Datenabgleich heraus, dass ein Spabuch bei der Bank XY existiert, welches unter meinem Namen geführt wurde und erhebliches Vermögen (führt zu Anspruchsnegierung) aufweist, so dass ich defacto keinen Anspruch gehabt hätte.
    Nach Erkundigungen stellt sich heraus, Großmutter hat auf meinen Namen gespart. Mir war die Höhe des Guthabens bis zur Info durch das Jobcenter nicht bekannt. Nach Info bin ich mit Sparbuch und Großmutter zur Bank, aufgelöst und Oma ihr Geld zurückgegeben. Es hat also zu keinem Zeitpunkt Eingang in meinen Gefahrenbereich erhalten, weder ist es in meinen Macht- und Einflussbereich übergegangen, noch hatte ich Verfügungsgewalt darüber.
    Leider sieht das Jobcenter das etwas anders und fordert jetzt Leistungen bis zur Auflösung des Sparbuches, also von Mai - Dezember 2010, zurück. Zwar habe ich durch einen Nebenjob Einkünfte erzeilt und es ist deshalb nicht der Regelsatz maßgeblich, jedoch summiert ein ansehnlicher Betrag.
    Die Berechnung wird für jeden Monat erneut vorgenommen, bis das Vermögen soweit verbraucht ist, dass die Freibetragsgrenze von §12 SGBII (bei mir) 5250€ erreicht wird.
    Mir wurde aber erst im Dezember bekannt, dass das Vermögen existierte, ich konnte es vorher nicht verbrauchen, daher Aufrechnung der Monate 05-12/2010.
    Eine von mir vorgeschlagene Aufrechnung: Vermögen abzüglich Freibetrag = verwertbares Verögen x. Dies entspricht Leistungen von Monaten 05 - 07/2010, in welchen aufgrund dessen Leitungen zu Unrecht bezogen wurden -> Rückzahlung dieser Leistungen, wurde durch das Jobcenter nicht akzeptiert.


    Ich weiss, dass dieser SV recht kompliziert ist, da einige Elemente nicht eindeutig geregelt sind. Meine Fragen


    Habe ich bei der Antragstellung grob Fahrlässig gehandelt, obwohl mir die Existenz des Sparbuches nicht bekannt war (Hab sechs Jahre zuvor zwar was unterschrieben, aber nie einen Kontoaustzug o. ä. erhalten, alle Einzahlungen durch Großmutter)?


    Handelt es sich überhaupt um mein Vermögen(?), defacto ist es das Geld meiner Großmutter gewesen!


    Wie kann mir etwas angerechnet werden, was ich mangels Kenntnis und Verfügungsgewalt nicht verwerten konnte? Hätte ich Kenntnis gehabt, so wäre der Freibetragsüberhang nach zwei Monaten verwertet gewesen.


    Leider habe ich bezüglich dieser Konstellation nur Urteile BaFöG betreffend gefunden.


    Fürs Lesesn bis hierher schon vielen Dank, wenn ihr nen Tipp habt....thx alot

  • Wenn du für dieses Sparbuch irgendwann mal etwas unterschrieben hast und dies durch die Bank auch belegt werden kann geht das Jobcenter zu Recht davon aus das du von dem Geld wußtest.Tatsache ist das das Buch auf deinen Namen läuft oder lief.Von wem da dann das Geld kommt ist egal.Du hättest über dieses Geld ja verfügen können.

  • Das ist eine rutschige Angelegenheit. In solch einem Fall kann jeder über das Geld verfügen, der das Sparbuch hat, egal auf welchen Namen es lautet. Ob da eine eidesstattliche Versicherung der Oma genügt, dass sie das Sparbuch hatte? Ich weis es nicht!

  • sein geld auf seinen namen! das ist entscheidend. der nächste weg ist einspruch und dann eine klage vor dem sozialgericht. außerdem ist es doch egal. er hat doch das geld vom sparbuch. er muss lediglich die zu unrecht erhaltenen hartz4-bezüge zurück zahlen. oma wird es ihm schon geben. war doch ehedem für den lieben enkel!


    so was ist immer wenig glaubhaft. in der sozialbetrugsstatistik ist schwarzabeit auf platz ein, dann folgt vermögensverschleierung und auf platz drei alles was mit wohnung zutun hat, wie illegale untervermietung u.ä.

  • So sonnenklar wie Kitty und lacki sehe ich diesen Fall nicht, es sei denn wir wollen der schwarzen Hand unterstellen zu flunkern. Eine Oma legt doch für den Enkel ein solches Sparbuch an, damit bei ihrem Ableben klar ist, wer das Geld bekommen soll. Verfügungsberechtigt ist aber einzig und allein derjenige, der auch im Besitz des Sparbuches ist. Somit kann es sich die Oma ja auch nochmal überlegen, falls der Enkel sich doch nicht so entwickeln sollte, wie sie es sich wünscht ;).
    Aus meiner Sicht ist dieses Geld ausschließlich Eigentum der Oma und kein Vermögen des Enkels. Diesbzgl. zu klagen könnte sich allemal lohnen.

  • Es kommt immer darauf an wer der Inhaber des Sparbuches ist.Ist es die Oma und der Enkel eben nur der Bezugsberechtigte dann kann die Oma damit machen was sie will aber wenn der Enkel der Inhaber ist und die Oma nur dieses Buch bespart dann kann die Oma nicht auf das Geld zugreifen sondern nur der Enkel.

  • Auch wenn der Bankangestellte genau hinschaut und erkennt, dass ich nicht die Kitty bin, muss er mir die Kohel auszahlen! Spaß beiseite...


    Denkt doch auch mal an die Oma... die wollte doch das ihr Enkel das Geld zu einem späteren Zeitpunkt als jetzt bekommt. Sie würde ja quasi durch das Vorgehen des Jobcenter enteignet. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass die Oma als Anlegerin des Sparbuches, dieses auch bei sich zuhause verwahrte und damit die einzige Verfügungsberechtigte war.
    Meines Erachtens war es ein Fehler, das Sparbuch aufzulösen, das sieht viel anrüchiger aus, als das pure Vorhandensein dieses Sparbuches :eek:

  • Ich gönne ihm ja Omas Geld aber das böse böse Jobcenter ist so raffgierig das er wohl nix davon hat.So ein Pech aber auch.Man sollte halt immer überlegen was man unterschreibt denn es können auch mal schlechte Zeiten kommen.


    Außerdem gawain ich habe eine Sparkarte und kein Buch und um da ans Geld zu kommen brauchst du eine Geheimzahl.Die sag ich dir aber nicht ätsch.


    So adolfi du darfst wieder Komma setzen.

  • Danke Euch für die zahlreichen Antworten.
    Leider habe ich noch keine Zeit gehabt, mir die Rechtsprechung des BGH zu Vermögen außerhalb der eigenen Einflusssphäre anzuschauen.
    Da einige den Sachverhalt scheinbar desinterpretieren nochmal die Kernelemente:


    Sparbuch lief zwar auf meinen Namen, allerdings hatte ich KEINE Verfügungsgewalt über das Buch. Ich hätte es also nicht nutzen können.
    Es entzog sich meinem Macht- und einflussbereich, da es im Besitz meiner Großmutter war.
    Es war auch nicht mein Geld, sondern ihres, welches SIE auf das Sparbuch einzahlte.
    Sie hingegen hätte darüber vefügen können, da sie über das Buch verfügte.
    Ich habe zwar eine Unterschrift Zwecks Eröffnung geleistet, ferner aber nichts mehr damit zu tun gehabt.
    Sinn und Zweck des Unterfangens war es, das Vermögen auf diesem Buch aus der Erbmasse, im Falle etwaigen Ablebens, heraus zu halten.
    Es wird seitens des Jobcenters unterstellt, ich hätte das Vermögen verwerten können, was ich ja nicht konnte, da es sich außerhalb meines Macht- und Einflussbereiches befand.
    Da es nicht verwertet wurde, wird es für die Berücksichtigung der monatlichen Berechnung berücksichtigt.
    Kennt jmd ein AZ zu Vermögen außerhalb des eigenen Macht- und Einflussbereiches?
    Grüße

  • Zitat

    Ich habe zwar eine Unterschrift Zwecks Eröffnung geleistet


    Also hast Du davon gewusst, dass ein Sparbuch auf Deinen Namen existiert und Du hättest dies, ungeachtet dessen, ob das darauf befindliche Geld von Dir verwertbar ist oder nicht, zumindest angeben müssen.
    Ich bleibe dabei, dass dieses Ansparguthaben das Vermögen Deiner Oma war!


    Zitat

    Kennt jmd ein AZ zu Vermögen außerhalb des eigenen Macht- und Einflussbereiches?


    Das zu ergoogeln überlasse ich Dir :)


    Kitty

    Zitat

    Außerdem gawain ich habe eine Sparkarte und kein Buch und um da ans Geld zu kommen brauchst du eine Geheimzahl.Die sag ich dir aber nicht ätsch.


    Es sei Dir vergönnt Kitty und wir sagen dem bösen Jobcenter auch nichts davon, dass Du eine Sparkarte hast ;)