Eilt !! arbeitsaufnahme was steht zu

  • hallo , hoffe ihr könnt uns helfen, es eilt sehr bei uns. wir das sind mein mann 36, ich 33 unsere kids (7,5,1 jahr) durch eigeninitiative und 14tägigen probearbeiten kann mein mann ab 1.5. in baden- württenberg job beginnen, derzeit wohnen wir in sachsen-anhalt, schon vor dem probearbeiten ließen wir bei der arge aufnehmen das wir bei arbeitsvertrag zustandekommen komplett da runter ziehen wollen mit allem drum und dran, okay gab es seitens des amtes.


    was können wir nun alles beantragen, was steht uns in diesem zusammenhang zu auch was man als zinnsloses darlehen etc beantragen kann.


    umzugsfirma, kaution, überbrückungsgeld,renovierungsarbeiten,helferpauschale, mobilitätsbeihilfe, führerschein (weil von arbeitgeber erwünscht - schriftliche bestätigung vorhanden)



    DANKE !!!!:confused:

  • Hallo ihr Eiligen! ;)


    Normalerweise wird nur noch das Umzugsfahrzeug bezahlt. Wie das bei einem Umzug über größere Distanz ist, müsstet ihr mal beim Jobcenter an eurem bisherigen Wohnort erfragen.
    Die Kaution wird als Darlehen gewährt.
    Ein Eingliederungsgeld wäre vor Arbeitsaufnahme zu beantragen.
    Renovierungsarbeiten und Führerschein werden nicht bezahlt!