Hallo an alle!
Mein Freund hat eine eigene Wohnung. Um die bezahlen zu können hat er jetzt Harz4 bewilligt bekommen. Bezihet die Leistungen jtzt seit etwa einem Jahr. Ich wohne bei meinen Eltern schlafe aber natürlich ab und an bei ihm und habe auch ein paar sachen bei ihm gebunkert zb ne Zahnbürste und ne Haarbürste.
Jetzt standen die auf einmal einfach vor der Tür und sagten sie hätten Hinweise (k.A. welche) das ich bei ihm wohnen würde. Ich wollte nicht das mein Freund wegen mir ärger bekommt und hab meine paar sachen geschnappt und wieder zu mir nach hause getan. Jetzt kam ein Brief in dem stand, dass er die Leistungen gekürzt bekommt und zwar auf 398€ (Wohnung kostet kalt 400€ plus 110€ Nebenkosten) außerdem soll er jetzt jeden Monat 91€ (über 12 Monate) zurück bezhalen weil ich ja die ganze zeit bei ihm gewohnt hätte und er Leistungen bekommen hat die ihm nicht zustehen.
Was soll er jetzt machen? Er hat nur sein Kindergeld genau wie ich...Muss ich das jetzt zurück bezahlen weil er ja wirklich kein Geld zur verfügung hat oder wie wird das jetzt laufen? Können wir uns nicht wehren? Hab nichts in der Wohnung und schlaf auch nicht mehr bei ihm was natürlich auch keine tolle situation ist
Danke schonmal....
-
-
nun ist es zu spät. die arge hat eine entscheidung getroffen, die nachvollziehbar ist. er kann zunächst einspruch einlegen. sollte dieser erfolglos sein, dann bleibt nur der weg einer klage vor dem zuständigen sozialgericht.
-
aber wie soll man das alles bezahlen? ausserdem stimmt das ja gar nicht ich wohne nicht bei ihm...
-
aber wir können das geld nicht zurück zahlen wie soll das gehen und ausserdem wohne ich nicht bei ihm das stimmt also gar nicht...
-
wie ich schon schrieb: einspruch einlegen und dann ggf. beim sozialgericht klagen. das machen doch alle, die ungerecht von der arge behandelt werden.
ich habe da allerdings meine zweifel! -
Dein Freund sollte Widerspruch einlegen und du kannst ja versichern das du eben nicht bei ihm wohnst oder gewohnt hast sondern lediglich im Rahmen eurer Beziehung ab und zu bei ihm übernachtet hast.Deine Eltern könnte dies ja auch noch bezeugen wenn du bei Ihnen wohnst.Das Amt müßte dann das Gegenteil beweisen.Eine Zahnbürste und ein paar Klamotten bedeuten noch kein zusammenleben.
-
Außerdem bist du sicher bei deinen Eltern wohnhaft gemeldet. Geh auf das Einwohnermeldeamt und laß dir eine Meldebescheinigung ausstellen (da steht normalerweise, daß du mit Hauptwohnsitz bei deinen Eltern gemeldet bist?!). Kostet - ich glaube - 5,-- Euro, könnt ihr aber mit dem Wiederspruch (Kopien machen nicht vergessen!) einreichen. Warum habt ihr den vom Amt überhaupt in die Wohnung gelassen? ....da ist man doch normalerweise schon am gehen und er soll ein anderes mal wiederkommen weil unpassend! :))! .....
Könntest du nicht bei deinem Freund einziehen und auch Hartz IV beantragen?
Dumme Situation -
Hab vergessen: Einspruch gegen Bescheid kann bis 4 Wochen nach Erhalt eingelegt werden. Ist also bestimmt eilig! Am besten persönlich abgeben und Empfang des Widerspruches von der ARGE bestätigen lassen!
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
--HILFEEE!!!--kein BAB, kein ALG2
- sylvia86blau
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 7,9k
0
-
-
-
-
, unter 25, brauche dringend Hilfe 4
- vip-lady
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 9,5k
4
-
-
-
-
!! öffentl. petition wegen kindergeld !! 2
- sich wehren
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 9,2k
2
-
-
-
-
!Hilfe ! AlG II verlangt alle Zahlungen zurück incl. KV usw. 6
- witwemitvierkindern
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 16k
6
-
-
-
-
???? was heisst das genau ????? 1
- sarah_en
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7k
1
-