Wie viel Geld von Arge

  • Hallo,
    ich habe mal eine frage:
    Ich bin 20 und habe ein 2 Monate altes Baby. Ich wohne noch zuhause und möchte gerne mit meinem Kind in eine Wohnung ziehen.
    Ich bekommen 225euro Kindesunterhalt und 184 Kindergeld.
    Die Wohnung kostet 432,3oeuro insgesamt. Aber für uns angemessen sind 396 euro. Das heißt das sie nicht angemessen ist. Ich möchte aber trotzdem dort einziehen und würde die ca 40 euro auch selber bezahlen.
    Nun meine frage: wie viel Geld würde ich nun von der arge bekommen für die Wohnung?


    Lg

  • nicht zwingend von der miete, aber das kindergeld und der unterhalt wird eurer bedarfsgemeinschaft genau wie das mutterschaftsgeld als einkommen angerechnet. demzufolge verringert sich die summe, die ihr als Hartz4-empfänger von der arge überwiesen bekommt. dabei ist es egal ob die miete 396 oder 350 oder 432 euro beträgt.

  • Hallo,
    nur ein kleiner Hinweis noch.
    Erkundige Dich vorher auch, was in diesem Fall bei Nachzahlungen von Betriebs- / Nebenkosten auf Dich zusätzlich noch zukommt.
    Wird die Miete, weil angemessen, vollständig übernommen, wird in der Regel auch die Nachzahlung voll übernommen.
    Da Du jedoch einen Teil der Miete monatlich selbst tragen willst, wird also dies auch bei einer möglichen Abrechnung -verbunden mit einer Nachzahlung- teilweise durch Dich zu tragen sein.


    Es kann also durchaus ein Problem werden.


    dms

  • Ich bekomme kein Hartz4 also null Euro weil ich zuviel habe, ca 10 Euro.
    Hab ich das jetzt richtig verstanden? Ich habe 365 Euro zum Bedarf bei Hartz4 und bei der Wohnung 396 Euro. Bei Hartz4 habe ich minus 10 Euro. das heißt das ich jetzt jetzt 386euro bekommen würde? Das wäre dann so mein ganzer Bedarf.

  • Dein Bedarf errechnet sich aus € 359 Regelleistung für Dich + € 215 Sozialgeld für das Baby + € 129 Zuschlag für Alleinerziehende + Kosten der Unterkunft (in Deinem Fall € 396).
    In der Summe ergibt diesen einen Betrag von € 1.099.


    Hiervon werden Unterhalt und Kindergeld ( € 409 ) in Abzug gebracht. Das Amt bezahlt Dir also noch € 690.

  • Danke für eure Antworten.
    Nun hab ich soweit alles geklärt mit dem Geld. Aber auch wieder ein neues Problem. Mein Amt (Bautzen) möchte mir keine Notwendigkeit geben.
    Ich war heute in Radebeul (dort wo ich hinziehen möchte) und die haben mir gesagt das ich eine Notwendigkeit brauch um umzuziehen! Aber das Amt in Bautzen gibt sie mir nicht da sie sowas nicht kennen und ich auch sowas nicht bräuchte...
    Nun meine Frage: Brauch ich dieses schreiben das es ein notwendiger Umzug ist?
    Ich muss ja keine Kaution,kein Umzug,keine Möbel bezahlen-also muss das Amt nicht. Ich brauch nur das Wohngeld jeden Monat, die 396Euro, mehr ja nicht.

  • Du musst in Radebeul auf's Jobcenter gehen, dort Hartz IV beantragen und Dir die Wohnung genehmigen lassen. Die "Notwendigkeit" besteht darin, dass Du ein Recht hast, mit Deinem Kind in einer eigenen Wohnung zu leben. Das solltest Du der Sachbearbeiterin in Radebeul sagen.