Umzug in neues Bundesland

  • Liebe Forenmitglieder,
    ich bin neu hier, habe aber eine Frage bezüglich Leistungen wegen Umzuges. Derzeit bin ich Harz VI-Empfängerin.


    Gerne möchte ich in ein neues Bundesland umziehen.


    Frage: Muß mich ein anderes Bundesland aufnehmen und mir Harz VI ganz normal weiterzahlen ohne Begründung? Eine Begründung ist erforderlich, wenn ich Antrag auf Umzugskosten stelle. Diese entfallen aber durch Hilfe von Freunden.


    Liebe Grüße Sigrun

  • es gibt auch für hartz4er ein niederlassungsrecht. das heisst du kannst hinziehen, wo du willst. die wohnung muss den regeln des Landkreises/stadt in frage der kosten angemessen sein. dann musst du hartz4 und miete bezahlt bekommen.
    sofern die arge keinen grund für den umzug sieht, gibt es grundsätzlich auch keine erstattung von umzugskosten.