Steht mir Ehegattenunterhalt zu?

  • Hallo Zusammen,


    mein Mann und ich haben uns vor 3 Monate getrennt.
    Bis jetzt hat er geabreitet und viel verdient, jetzt hat er sich als Rache Arbeitslos gemeldet und hat sich kündigen lassen. Die Kinder wohnen bei ihm, es sind 4 Kinder (4,10,11,13) er wollt Sie mir nicht mtigeben. Ich hab mittlerweile eine eigene WOhnung. Er wohnt weiterhin im Haus. (eigenes Haus) Bis jetzt hat er mir Unterhalt gezahlt, jetzt meint er es steht mir nichts mehr zu. Ich selbst bin Hausfrau, habe seit der Geburt meiner Tochter (13) mich nur um Kinder und Haushalt gekümmert. Er meinte er macht mich fertig. Was soll ich ejtzt tun? Bekomme ich etwas vom Arbeitsamt? Darf er einfach so kein Unterhalt mehr zahlen?


    Danke im Voraus, ich weiß wirklich nicht mehr weiter.:(

  • Ja,a ber ich bekomm ja sicherlich nichts, da ich ja nicht Erwerbstätig bin. Es geht mir um folgendes, ich möchte die Wohnung nicht verlieren. Er macht das alles aus Rache. Die Kinder gibt er mir nicht, da er meint ich sei nicht in der Lage bin mich um die 4 zu kümmern, dabei hab ich das immer alleine gemacht, er war selten zu Hause. Was den Anwalt angeht, das kann ich mir nicht leisten :-( Ich habe monatlich nur ca. 800 €zur Verfügung, davon muss ich die WOhnung zahlen,....Nebenkosten,.....etc..... :-(

  • na 800 euro ist doch für ein single mehr als hartz (berlin ist es 378 Miete plus 359 Regelsatz) da wird es vom amt nichts geben. was den umgang mit den kindern angeht, da muss ehedem ein familiengericht entscheiden. und wenn offensichtlich ist, dass er absichtlich weniger verdient um dir keinen unterhalt zu zahlen, dann rechnet man ihm ein fiktives einkommen an. also geh zum anwalt und lass dich beraten. krankenversichert bist du ja weiterhin über die familienversicherung.

  • Ja, aber die 800 € bekomm ioch bis jetzt von meinem Mann, er hat sich jetzt bewusst kündigen lassen, damit er mir das nicht zahlen muss. Er meinte er macht mich fertig. Ich bin nicht Erwerbstätig, da ich die letzten 13 Jahre Hausfrau und Mutter war. Nun haben wir uns getrennt, er hat das Haus behalten, bzw. wohnt jetzt mit unseren 4 Kindern drin und möchte mir kein Unterhalt mehr zahlen. Er hat bis vor kurzem 4200 € netto verdient, sprich er bekommt jetzt auch sicherlich gutes Arbeitslosengeld und behauptet das ich jetzt von ihm nichts mehr bekomme. Mir geht es nicht um das Geld, mir geht eis einfach darum, das ich nicht von ihm über den Tisch gezogen werden möchte, verstehst du?

  • ja, ich verstehe. und darum musst du zwingend zu einem anwalt. er wird, wenn es stimmt, dass er sich hat kündigen lassen, ehedem zu unterhaltszahlungen verurteilt. aber du musst zum anwalt, anders geht es nicht. der wird ihm gleich eine aufforderung zur zahlung von angemessenen unterhalt zukommen lassen.

  • Du solltest erstmal einen Anwalt aufsuchen und diesem deine Situation schildern denn diese wissen ganz genau was dir zusteht und was nicht.Dort wird dir dann auch gesagt wie das mit den Kosten ist denn wenn du kein Einkommen hast dann müßtest du Prozesskostenbeihilfe beantragen mit deren Hilfe du dann deine Anwaltskosten bestreiten kannst.Das dein Mann dir unterstellt du wärest nicht in der Lage dich um die KInder zu kümmern ist quatsch da du ja Hausfrau bist und die Betreuung der Kinder in den letzten Jahren übernommen hattest.Von daher solltest du schauen das du mit Hilfe deines Anwaltes die Kinder so schnell wie möglich bekommst und eventuell selbst wieder in das Haus ziehst und dein Mannn sich eine Wohnung sucht.Gerade wenn er jetzt keinen Unterhalt zahlt müßtest du Sozialleistungen beantragen die du sicher nur als Darlehen bekommen wirst bis die Unterhaltszahlungen geklärt sind vor allem damit du nicht aus der Wohnung fliegst.

  • Wenn du den UH nicht mehr bekommst, solltest du spätestens dann einen Antrag auf Alg2 beim JobCenter stellen.


    Zu den Kosten des Rechtsanwaltes:
    Prozesskostenhilfe ist zurzeit jedenfalls falsch, weil es noch nicht um ein Gerichtsverfahren geht. Du musst zum Amtsgericht und dort "Beratungshilfe" beantragen. Bei 800 EUR Einkommen, wird die sicher bewilligt. Mit dem Nachweis dann zu einem Anwalt. Der Anwalt muss dass zwar nicht akzeptieren aber bei den meisten Anwälten wirst du keine Probleme haben. Die Kosten des Rechtsanwaltes belaufen sich dann für dich auf 10 EUR; ohne Beratungshilfe beim normalen Gebührensatz mehrere 100 EUR.