jetzt Freiberufler, später Hartz 4?

  • Hallo zusammen,


    ich bin 40 Jahre alt und habe bis vor kurzem ALG 1 bezogen. Einen Antrag auf Hartz 4 habe ich nicht gestellt, da ich zuviel Vermögen habe. Stattdessen plane ich mir als Freiberufler etwas dazu zu verdienen, um nicht ausschließlich von meinem Gesparten leben zu müssen.


    Nun habe ich 3 Fragen dazu:


    1. Der Vermögens-Freibetrag ist 150€ pro Lebensjahr + 750€, bei mir also 6750€, richtig?


    2. Bringt es mir Vorteile (oder Nachteile?) jetzt trotzdem einen Hartz4-Antrag zu stellen, obwohl er mit Sicherheit abgelehnt wird?


    3. Habe ich Anspruch auf Hartz 4, wenn mein Gespartes unter den Freibetrag gefallen ist, auch wenn ich zwischendurch selbstständig tätig war?


    LG
    Eddie

  • jetzt einen hartz4-antrag zustellen ist zeitverschwendung.


    Zitat

    Habe ich Anspruch auf Hartz 4, wenn mein Gespartes unter den Freibetrag gefallen ist


    klar hast du den. aber denke dran, man darf sein geld nicht verschenken, verschleudern und verschleiern. die prüfen 3 jahre rückwirkend per bundesamt für finanzen, ob da mal was nennenswertes war. also dass vorhandene überschüssige vermögen sollte in einer angemessenen zeit aufgebraucht sein


    und nicht vergessen, eine private krankenversicherung abzuschließen, wenn alg1 ausgelaufen ist.


  • klar hast du den. aber denke dran, man darf sein geld nicht verschenken, verschleudern und verschleiern. die prüfen 3 jahre rückwirkend per bundesamt für finanzen, ob da mal was nennenswertes war. also dass vorhandene überschüssige vermögen sollte in einer angemessenen zeit aufgebraucht sein


    wie wäre das denn, wenn ich z.b. eine eigentumswohnung kaufen würde? müsste ich die wieder verkaufen, wenn ich einen hartz4-antrag stelle?



    und nicht vergessen, eine private krankenversicherung abzuschließen, wenn alg1 ausgelaufen ist.


    ich bin "freiwillig" weiterversichert bei meiner bisherigen BKK.

  • ja! sie wäre dann verwertbares vermögen. der kauf einer eigentumswohnung angesichts von hartz4 wäre eine verschleierung von vermögen. zudem wären ja ehedem durch das bundesamt für finanzen höhere bargeldbeträge in den letzten drei jahren festgestellt. so blöd sind die argen nach mittlerweile sechs jahren nun auch nicht mehr!


    aber mit der antwort zeigst du mir, dass du vor hast, sozialbetrug zubegehen. ende meiner beratung!


  • aber mit der antwort zeigst du mir, dass du vor hast, sozialbetrug zubegehen. ende meiner beratung!


    das ist ja wohl eine dreiste unterstellung... :mad: ich beziehe keinerlei leistungen vom staat!


    eine eigentumswohnung ist eine überlegung, ganz unabhängig von hartz 4, da dadurch monatliche fixkosten (miete) wegfallen. nur mache ich mir meine gedanken, was passiert, wenn ich von meiner freiberuflichen tätigkeit nicht leben kann und meine ersparnisse zu ende gehen.

  • wie du selbst geschrieben hast:


    Zitat

    jetzt trotzdem einen Hartz4-Antrag zu stellen....Habe ich Anspruch auf Hartz 4, wenn mein Gespartes unter den Freibetrag gefallen ist,


    na wenn es für eine eigentumswohnung reicht, dann scheint es dir ja nicht so schlecht zu gehen. mach doch was du willst mit deinem geld, aber sicher ist nur eins: dein plan wird nicht aufgehen!

  • man kann natürlich alles missverstehen, wenn man nur will...


    da steht nämlich auch:

    Einen Antrag auf Hartz 4 habe ich nicht gestellt, da ich zuviel Vermögen habe. Stattdessen plane ich mir als Freiberufler etwas dazu zu verdienen, um nicht ausschließlich von meinem Gesparten leben zu müssen.


    ich versuche also nicht, mein gespartes zu verschleiern, sondern ich mache mir gedanken, was passiert, wenn mein gespartes irgendwann aufgebraucht ist.

  • na dann mach dir mal nicht so vliele sorgen. die ermittlungsstelle der arge wird schon aufpassen, dass du nichts falsch machst und dann versehentlich unbegründet sozialleistungen erhältst. das wollen wir doch nicht, oder? du willst es nicht, ich will es nicht und karl-heinz will es auch nicht! :D;)