"Neue" 58er Reglung

  • Hallo Freunde,


    gestern kamen wir im Bekanntenkreis auf das Thema: 58er Reglung. Die wurde vor Jahren abgeschafft - oder?


    Ein Bekannter der gestrigen Runde war der Meinung, dass das heute erst Personen ab 59 betreffen könnte - stimmt das?


    Gibt es heute eine vergleichbare 58er Reglung?


    Welche "Vorzüge" währen damit zu erwarten?


    Ist die Reglung bundesweit oder Länder bezogen?


    Wo kann man den Gesetzestext oder den Text der Verordnung nachlesen :confused:


    Dieses ist meine ERSTE Anfrage, bitte steinigt mich nicht, wenn ich einige Regularien dabei noch nicht befolgt habe. ;)


    guenterjoseph

  • nee, die 58er reglung wurde erastzlos gestrichen.


    für die schnelle Antwort danke ich Dir.


    Bei der gestrigen Runde "wusste" eine Bekannte von einer Bekannten, dass die keine Bewerbungen mehr schreiben müsse, obwohl sie erst 60 sei und Hartz IV bezog.


    Kann das stimmen :confused:


    guenterjoseph

  • nein, wer hartz4 bezieht muss dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen und eigenbemühungen vorweisen, auch wenn es mit 60 jahren eigentlich quarsch ist.


    Deine Bekannte muß ganz normal - wie alle anderen Arbeitslosen - sich selber darum bemühungen ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Das geht gut durch Aufnahme einer Arbeit. Wenn sie ihre Bewerbungsverpflichtungen nicht einhält, riskiert sie Kürzungen beim Arbeitslosengeld II.

  • hallo,
    habe versucht mich bei der bekannten der bekannten zu erkundigen, dabei habe ich erfahren:
    die gute dame wird erst im dezember 60,
    ist seit vielen jahren arbeitslos und somit hartz iv empfängerin,
    anfang dieses jahres war sie, wie gewöhnlich (alle 6 monate), bei der vermittlerin. dort wurde ihr nur gesagt, dass die vermitlerin beim letzten mal schon alles im pc eingetragen habe, sie brauche sich nicht mehr vorzustellen und somit auch keine bewerbungsversuche vorzeigen.
    papier hat sie nicht unterschrieben und somit keinerlei belege.


    kann so etwas sein :confused:

  • nein, es gibt keinen §§ in dem steht, dass die arbeitsbehörden einen bestimmten personenkreis abschreiben. das wäre ja unmenschlich.
    das betrifft ja nicht nur ältere, sondern auch kranke, alkoholiker, integrationsunfähige u. ä.
    so hat jeder arge-bezirk seine eigenen richtlinien, bundesweit, die sicher ähnlich sind.
    du wirst mir doch sicher zustimmen, dass es z.b. bei menschen über 60 jahren wenig sinnvoll ist, kapazitäten und finanzielle mittel einzusetzen.

  • danke, jetzt verstehe ich wieder einiges.
    in der gesprächsrunde bei bekannten sagte einer, eine bekannte (59) von ihm bekäme hartz 4, brauchte sich nicht mehr bewerben und auch nicht mehr dort vorstellen - so, jetzt kommt der hammer:
    sie bekam nach etwa einem jahr wieder eine einladung, nach dem bekannten stil (zukunft und bewerbungsversuche besprechen). sie hatte aber keine bewerbungsunterlagen, daraufhin wurden ihr angeblich sanktionen angedroht, sie könne froh sein, dass sie dort säße und nicht einer ihrer mitarbeiter, denn dann gäb es jetzt schon eine bestrafung.
    das kann doch nicht wahr sein :confused: