Hallo,
im voraus schon mal : der unterschied in meiner Gemeinde ,ist das die selber die arbeitslosen Beratung übernimmt, und nicht das ARGE... (ich glaub die ARGE macht das wenn meine Gemeinde mich ablehnt oder so...)
Also meine frage ist diese, und zwar war ich gerade bei uns im Rathaus und mir wurde gesagt das da ich noch im Haushalt meiner Eltern wohnte , werden deren Einkommen etc. miteinbezogen , und dann wird entschieden ob ich Anrecht auf Leistungen hätte... also die wollen deren Gehaltsnachweise....
aber wenn ich allein leben würde dann nicht...
Stimmt das?
Ich kann meinen Eltern wirklich nicht zur last fallen , da ich seit 3 Monaten arbeitslos bin und auch verschuldet und mir dir KV kosten nicht zahlen konnte....
bitte Info...!
Danke im voraus.