28 Jähriger , bei eltern lebend amt fordert Gehaltasnachweise der eltern??

  • Hallo,


    im voraus schon mal : der unterschied in meiner Gemeinde ,ist das die selber die arbeitslosen Beratung übernimmt, und nicht das ARGE... (ich glaub die ARGE macht das wenn meine Gemeinde mich ablehnt oder so...)


    Also meine frage ist diese, und zwar war ich gerade bei uns im Rathaus und mir wurde gesagt das da ich noch im Haushalt meiner Eltern wohnte , werden deren Einkommen etc. miteinbezogen , und dann wird entschieden ob ich Anrecht auf Leistungen hätte... also die wollen deren Gehaltsnachweise....


    aber wenn ich allein leben würde dann nicht...


    Stimmt das?


    Ich kann meinen Eltern wirklich nicht zur last fallen , da ich seit 3 Monaten arbeitslos bin und auch verschuldet und mir dir KV kosten nicht zahlen konnte....


    bitte Info...! :/


    Danke im voraus.

  • Du bist über 25 und kannst daher selbst Antrag auf Hartz IV stellen. Das Einkommen Deiner Eltern spielt in diesem Fall keine Rolle, da sie Dir gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig sind, entsprechend sind sie auch nicht in der Pflicht, dem Amt diese Unterlagen vorzulegen.


    Beschaffe Dir einfach einen Antrag oder lade ihn Dir herunter, fülle ihn aus und gebe ihn ab. Dem fügst Du ein kurzes, formloses Schreiben Deiner Eltern bei, worin diese versichern, dass sie Dich werde aus ihrem Einkommen noch Vermögen in irgendeiner Form unterstützen und Du mit Ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebst.

  • Du bist über 25 und kannst daher selbst Antrag auf Hartz IV stellen. Das Einkommen Deiner Eltern spielt in diesem Fall keine Rolle, da sie Dir gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig sind, entsprechend sind sie auch nicht in der Pflicht, dem Amt diese Unterlagen vorzulegen.


    Beschaffe Dir einfach einen Antrag oder lade ihn Dir herunter, fülle ihn aus und gebe ihn ab. Dem fügst Du ein kurzes, formloses Schreiben Deiner Eltern bei, worin diese versichern, dass sie Dich werde aus ihrem Einkommen noch Vermögen in irgendeiner Form unterstützen und Du mit Ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebst.



    Dank dir nochmal Gawain!! ;)


    hab mit denen telefoniert nachdem ich Infos gesammelt hab das nach SGB §9 (5) bei einer Hausgemeinschaft eine Unterstützung "vermutet" wird. d.h. wenn ich das Schreiben von meinen Eltern einreiche müsste das ja reichen um diese "Vermutung" zu widerlegen... aber da wurde mir nicht darauf geantwortet sonder nur wieder gemeint das wenn meine Eltern genug verdienen das sie für mich aufkommen sollten.


    Jetzt gehe ich morgen mit dem Schreiben und den Formularen hin und erwarte das sie meinen Antrag ablehnen werden...


    die wollen einfach das du für alles 5 mal hin und her rennst aber bedenken mal nicht das die Menschen die dorthin kommen auch in einer bedürftigen lagen sind...


    also nach der Ablehnung des Antrages wohl Widerspruch einlegen wie?


    Wie lange kann das ganze noch dauern ? irgendeine Idee?


    Na dann toi toi toi für mich ;)


    bis denn

  • Wenn du eh persönlich vorbeigehst dann sollen sie dir einfach einmal zeigen wo geschrieben steht das deine Eltern weiterhin für dich aufkommen müssen.Eine solche Stelle im Gesetz gibt es nicht zumal du über 25 bist.Die Leistungen stehen dir zu und sollten sie es ablehnen brauchst du dich gar nicht mit einem Widerspruch aufhalten denn du bist ja schließlich auf das Geld angewiesen und solltest gleich eine Klage einreichen.

  • Und noch eine Frage:


    ich habe jetzt mit meinen Eltern wie vorgeschlagen eine Willenserklärung formuliert.


    Jedoch wie sollte ich mein Wohn-/ Mietverhältnis definieren? also ich möchte nicht Mietzuschlag da mich meine Eltern umsonst wohnen lassen, ich benötige jedoch die Grundversorgung und die KV.


    Sollten die mich fragen ob ich für mein zimmer etwas bezahle und ich sage nein, ist das dann nicht Grund für die zu sagen das meine Eltern ihr vermögen mit mir teilen??

  • Wenn Du zu der fetten Arge -Tipse sagst,du sorgst für Dich alleine,hat die gar nichts von Dir zu wollen.
    (wenn Du über 25 bist)
    Du bist Deine eigene Bedarfsgemeinschaft.und Ende Gelände.
    Die neue Regelstufe 3 gibt es nur im SGB XII.Und auch die ist noch nicht durch den Bundesrat.
    Wenn Du Bescheide ausfüllst oder mündlich etwas vorsprichst,darfst Du erst gar nicht damit anfangen ,Du würdest bei Deinen Eltern wohnen.
    Dann sabbeln die was von Haushaltsgemeinschaaaaaaaft.
    Du musst argumentieren,Du wohnst im Hausgrundstück der Eltern,bist aber nur für Dich selbst verantwortlich.
    Die fette Tipse soll doch froh sein,dass bei Dir keine (Kalt).-miete anfällt.

  • ;) dank dir adolfi aber der Knackpunkt liegt hier: Das Wohn- / Mietverhältnis ist mir wichtig. Wenn ich mein Essen etc. selbst kaufe aber Strom sowie Wohnraum umsonst mit benutze, müssen die das akzeptieren?


  • Hmmm.... das Problem ist, bei uns im Dorf kennen die sich gegenseitig , und die wissen das es mein Elternhaus ist wo ich wohne :p

  • Die Nebenkosten und Strom teilt Ihr nach Anzahl Köpfe auf.
    Mutter Vater,Kind:30 Euro Strom mtl .durch 3 Personen sind 10 Euro für Dich.
    Normalerweise hat das der fetten Tipse zu reichen.
    Weise die doch mal auf die Bearbeitungshilfen für diesen Fall hin(müsste jede Arge vom Landkreis kriegen).Da ist das eigentlich mit Kopfzahl etc . geregelt
    Wenn das alles nichts hilft,dann mach doch einen Vertrag mit Deinen Eltern,in dem steht,dass Du zwar keine Miete zahlen musst,aber nach Kopfzahl die Nebenkosten
    Ganz toll kommt der rüber,wenn der notariell gemacht wird. Sucht euch aber einen,,schnellen "Notar.
    Wie Ihr das dann intern wirklich umsetzt und ob? Wen geht das was an ausser Euch?.
    Und wenn die dann wirklich noch mit sittenwidrig kommen,dann sagst Du ganz einfach:Meine Eltern haben auch nicht die Geldscheißerei.
    Oder schreibt dazu mit eine kurze Begründung in den Notarvertrag
    Ic h wohne auch im Grundstück der Eltern,aber nicht mit denen zusammen.Zumindestens gehen wir nicht alle in ein Bett. Meine Arge hat da noch nie gezuckt.Ich habe aber auch von Anfang an mit Kopfzahl und eigenständigen Leben argumentiert.

  • Cool Thx ;) werd der "Fetten Tipse" (woher wusstest du dass sie fett ist!? ;) ) sagen ich bezahle zwar Miete aber die wird gerade ausgesetzt aus Kulanz oder so... und das wenn die mir den Regelsatz geben ich sonst nicht Mietunterstützung brauche... mal sehen was die sagt... wenn sie den Mietvertrag verlangt wäre sie echt doof weil die mir dann die Miete auch zahlen müssten...

  • PS: ein Erwachsener über 25,der im Elternhaus wohnt und angibt,er sorgt für sich und zahlt
    nach Kopfzahl den Strom ,das Warmwasser und die Kochenergie(die ja bekanntlich im Regelsatz sind) oder hat dazu einen Vertrag,ist eine 359 Euro Bedarfsgemeinschaft.
    Regelt das mit den Wohnkosten und Heizung (neben Strom ,Warmwasser und Kochenergie als Regelsatzleistungen) auch noch nach Kopfzahl,dann kriegst Du sogar noch KdU plus Hz.erstattet.
    Die bescheißen uns doch auch andauern ,warum sollen wir da....?
    Außerdem wäre das alles ganz legal.
    Wie gesagt ,am Besten mit Notarvertrag.,
    Geh das aber nicht zu locker an ,die fetten Tipsen glauben seit Schröder und Fischer,sie dürfen alles.
    Also lieber nichts mit ,,Miete ausgesetzt",sondern ,,gestundet!".
    Denk an den feinen Unterschied von Strom,Kochenergie und Warmwasser(Im Regelsatz) und den Kosten der KdU plus Heizung,die es auf Antrag ja auch noch extra gibt.
    Also Notarvertrag über dem Strom,Warmwasser und Kochenergie und möglichst noch KdU plus Hz,vielleicht sogar noch mit Kaltmiete,
    (das mit der kaltmiete würde ich aber lieber lassen,sonst verschluckt die fette Tipse noch ihre Zigarette).
    MACHT HEUTE ABEND WENIGSTENS NOCH EINEN VERTRAG OHNE NOTAR. Sauber zusammentippen und unterschreiben.)

  • Anteilig nach Kopfzahl der Bewohner.Aber noch Vertrag machen! (ob nun mit oder erst mal ohne Notar)
    Dann bekommst Du 359 Euro.
    Wenn Du dazu auch noch Nebenkosten ,Heizung oder sogar Kaltmiete regelst(Kaltmiete lieber lassen !)
    kriegst DU noch mehr Kohle.
    Also heute abend Vertrag mit den Eltern und wenn mal Zeit ist, noch mit Notar.

  • (das mit der kaltmiete würde ich aber lieber lassen,sonst verschluckt die fette Tipse noch ihre Zigarette )


    ^
    ROFLMAO! :D


    Ok weiss jetzt bescheid..! ;)


    Aber das mit Miete kommt dann wohl später falls ich will ...? und wahrscheinlich nur mit Mietvertrag...?


    Thx

  • Miete(Kaltmiete) vereinbaren würde ich lassen.Sonst kommen die noch mit sittenwidrig und leistungserschleichend. Dass mit der Miete(Kaltmiete) hättest Du lieber schon vor Hartz4 machen sollen. Mach das mit der Miete(Kaltmiete),wenn Du mal Arbeit hast.
    Aber Warmwasser,Strom und Kochenergie(als Regelsatzleistungen) machst Du auf jeden Fall,sonst kürzen die Dir wegen
    ,,Haushaltsgemeinschaft " den Regelsatz von 359 Euro auf meinetwegen 330 Euro oder ähnlich.
    Ihr müsst das aber richtig auskaspern,also Abrechnungen angucken und durch 3 teilen.
    Wie gesagt,Betriebskosten(Müll,Abwasser,Wasser) und Heizkosten würde ich auch noch anteilig vereinbaren,dann kriegst Du noch mehr als 359 Euro.Und alles legal!
    Und das später auch noch mit Notar und richtig argumentieren,etwa: Eltern können Dich nicht durchfüttern und Du willst das auch nicht.