Hallo,
ich bin alleinerziehend, habe Arbeit und beziehe aufstockend Hartz4, da mein Einkommen nicht ausreicht um den LU von mir und meinem Kind zu decken (tägliche Fahrt zur Arbeit ca 50 km vom Wohnort, 1 Tour)
Seit meinem Jahr habe ich einen Freund (27), welcher eine Ausbildung zum Galabauer macht.
Er bezieht lediglich 395 Euro einfaches Ausbildungsentgeld und wohnt offiziell noch bei seinen Eltern, 5 km von seinem Ausbildungsort, enfernt.
Wir möchten nun endgültig, auch offiziell, zusammen ziehen, da wir eine gemeinsame Zukunft planen.
Nun meine Fragen, die mir bei der Arge bisher niemand beantworten konnte.
1. Wird er ab dem Tag seines Einzuges zu meiner (bisher nur Kiddi und ich) BG gezählt und wird sein Einkommen dann angerechnet? Ich habe nach Vorsprache bei der Arge eine Anlage bekommen, welche ich ausfüllen soll, dass es eben keine BG sei, da sie noch kein Jahr existiert. Mir entstehen doch aber mit seinem Einzug extra Kosten( Erhöhung Nebenkosten wie Müll, Strom,....) Kann er über die Arge KDU beantragen und / oder Lebensunterhaltskosten, da sein "Einkommen" ja extrem gering ist?
2. Man sagte uns er könne BAB beantragen, wir waren dort zur Beratung und sie meinte das wäre net so einfach, da ja seine Eltern näher am Ausbildungsort sind, als dort wo ich wohne. Nur klappt das ja auch seit einem Jahr einwandfrei, dass er immer pünktlich auf Arbeit ist ( sein Ausbildungsort= mein Arbeitsort, wenn ich mal nicht arbeiten muss fährt er eben Zug).
Dann meinte sie es gebe Ausnahmen, wegen seines Alters zum Beispiel und wir sollten einfach mal beantragen ( sie errechnete, wenn es bewilligt werden sollte, grade mal 503, 00 € inclusive Lehrlingsentgeld, Fahrgeld, usw.)Allerdings würde er dann keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen der Arge mehr haben....alles total verwirrend, vielleicht kann uns da mal ein "ECHTER" profi aufklären. würde gerne wissen ob sich das nun lohnt oder ob man lieber alles beim alten lassen sollt.
Vielen Dank schon einmal im voraus.
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da ein kind im haushalt versorgt wird, seit ihr sofort eine bedarfsgemeinschaft.
ZitatMir entstehen doch aber mit seinem Einzug extra Kosten( Erhöhung Nebenkosten wie Müll, Strom,....) Kann er über die Arge KDU beantragen und / oder Lebensunterhaltskosten, da sein "Einkommen" ja extrem gering ist?
ja soll er denn, trotz eigener einkünfte, für lau bei dir leben?
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Normalerweise rechnet das Jobcenter euch sofort als BG da ihr ein Kind wenn auch nicht das gemeinsame mit im Haushalt versorgt.Trotzdem solltest du versuchen das Probejahr durchzubringen.Er kann durchaus BAB beantragen und müßte sich dann an den Kosten beteiligen denn durch seinen Einzug bekommst du nicht mehr die ganze Miete sondern nur noch den Teil für dich und das Kind.
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Ich bekomme ja jetzt auch nur einen geringen anteil an kdu kosten also auch nix ganzes. Aber wenn man sich mal überlegt, dass, wenn er BAB beantragt und bewillgt bekäme, er grdae mal 130 € mehr hätte, also extra zu seinem Ausbildungsentgeld und darin eben schon Fahrtkosten und Mietanteil enthalten ist, find ich das für einen 27 jährigen echt einen Witz.
Würde sein BAB bei Einzug dann auf mein Einkommen angerechnet???? Würde mich nicht wundern ganz ehrlich!!! -
Wenn sie euch als BG rechnen würde euer Einkommen zusammengerechnet werden.Mit 27 ist er aber auch spät dran für eine Ausbildung.Kann ja nur besser werden wenn er erstmal ordentlich verdient nach der Lehre.
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Hallo,
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Seit meinem Jahr habe ich einen Freund (27), welcher eine Ausbildung zum Galabauer macht.
Er bezieht lediglich 395 Euro einfaches Ausbildungsentgeld und wohnt offiziell noch bei seinen Eltern, 5 km von seinem Ausbildungsort, enfernt.
Wir möchten nun endgültig, auch offiziell, zusammen ziehen, da wir eine gemeinsame Zukunft planen.
Nun meine Fragen, die mir bei der Arge bisher niemand beantworten konnte.
1. ..... Kann er über die Arge KDU beantragen und / oder Lebensunterhaltskosten, da sein "Einkommen" ja extrem gering ist?
2. Man sagte uns er könne BAB beantragen, wir waren dort zur Beratung und sie meinte das wäre net so einfach, da ja seine Eltern näher am Ausbildungsort sind, als dort wo ich wohne. Nur klappt das ja auch seit einem Jahr einwandfrei, dass er immer pünktlich auf Arbeit ist ( sein Ausbildungsort= mein Arbeitsort, wenn ich mal nicht arbeiten muss fährt er eben Zug).
Dann meinte sie es gebe Ausnahmen, wegen seines Alters zum Beispiel und wir sollten einfach mal beantragen ( sie errechnete, wenn es bewilligt werden sollte, grade mal 503, 00 € inclusive Lehrlingsentgeld, Fahrgeld, usw.)Allerdings würde er dann keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen der Arge mehr haben....alles total verwirrend, vielleicht kann uns da mal ein "ECHTER" profi aufklären. würde gerne wissen ob sich das nun lohnt oder ob man lieber alles beim alten lassen sollt.
Vielen Dank schon einmal im voraus.Ich gehe mal davon aus, dass Dein Freund die erste Ausbildung macht.
Eine Förderung einer zweiten Ausbildung mit BAB ist eigentlich nicht möglich.
Da gibt es zwar eine Ausnahmeregel, aber dort ist die Hürde sehr hoch gehängt.Hallo,
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Seit meinem Jahr habe ich einen Freund (27), welcher eine Ausbildung zum Galabauer macht.2. Man sagte uns er könne BAB beantragen, wir waren dort zur Beratung und sie meinte das wäre net so einfach, da ja seine Eltern näher am Ausbildungsort sind, als dort wo ich wohne.....
Dann meinte sie es gebe Ausnahmen, wegen seines Alters zum Beispiel und .....Der Verweis auf die elterliche Wohnung ist nur bei Minderjährigen zu prüfen.
Hallo,
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Seit meinem Jahr habe ich einen Freund (27), welcher eine Ausbildung zum Galabauer macht.
Er bezieht lediglich 395 Euro einfaches Ausbildungsentgeld und wohnt offiziell noch bei seinen Eltern, 5 km von seinem Ausbildungsort, enfernt.
Wir möchten nun endgültig, auch offiziell, zusammen ziehen, da wir eine gemeinsame Zukunft planen.
Nun meine Fragen, die mir bei der Arge bisher niemand beantworten konnte.
1. ..... Kann er über die Arge KDU beantragen und / oder Lebensunterhaltskosten, da sein "Einkommen" ja extrem gering ist?Mit einem BAB-Anspruch ist er vom ALG II ausgeschlossen (§7 Abs. 5 SGB II).
Allerdings kann er einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten (Miete) beantragen.....
Dann meinte sie es gebe Ausnahmen, wegen seines Alters zum Beispiel und wir sollten einfach mal beantragen ( sie errechnete, wenn es bewilligt werden sollte, grade mal 503, 00 € inclusive Lehrlingsentgeld, Fahrgeld, usw.)Benutz doch mal den BAB-Rechner.
Ich hab mich nur auf Aussagen zu BAB beschränkt.
dms -
So nun das nächste Wirrwarr, heute war ich auf dem AA und teilte mein Anliegen erneut mit. Nun sagte man mir wieder was anderes. Wir werden ein Jahr keine BG bilden, da man erst ein Jahr eine Art Prüfung durchlaufen müsse bevor man von einer Bg sprechen kann. also Fazit: keine BG, kein Anspruch auf ungedeckte Mietkosten und Zuschüsse und der Oberhammer: Obwohl jetzt 3 Personen im Haushalt leben, werden jetzt nur 2 bei der Bessungsgrenze der Angemessenheit, angerechnet. Das bedeutet, dass ich entweder angehalten bin, mir eine billigere Wohnung zu suchen oder die Differenz selber zu zahlen. Die Nebenkostebn erhöhen sich ja bei 3 Personen nachweislich. So ein Käse aber auch, bald versteh ich gar nichts mehr.
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eigentlich falsch, was die arge da macht,weil da definitiv ein kind im haushalt versorgt wird. aber wenn es denn billiger ist!
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So oder so müßte er sich ja auch an den Kosten beteiligen.
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Hallo,
wie ich bereits schrieb, kann er BAB beantragen. In der BAB ist auch sein Mietanteil in der Berechnung berücksichtigt; was wiederum bedeutet;
dass sich die Wohnungsmiete aus Deinem Anteil, dem Anteil deines Kindes und seinem Anteil zusammensetzen wird.
Er muss also auch seinem Einkommen (Ausbildungsvergütung, Sozailleistung BAB etc.) seinen Mietanteil beisteuern.dms
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