ZitatMh, würden sie dann nicht genau aus dem Grunde Schwierigkeiten machen, wenn wir das mit der Haushaltsgemeinschaft machen würden bzw. wenn ich meiner Tochter die Wohnung überlasse und ausziehe?
Das mit der Haushaltsgemeinschaft ist euer gutes Recht, das kann man euch nicht verwehren. Da es für Dich aber keinen zwingenden Grund für einen Umzug gibt, müsstest Du die Kosten für den Umzug selbst tragen. Bevor ihr diesbzgl. etwas unternehmt, einen anstehenden Wohnungswechsel bitte vorab immer mit dem SB abstimmen.