Hallo,
bei mir herrscht folgende Konstellation:
Meine Tochter, 18, ist in der Ausbildung, die sie nächstes Jahr beendet.
Ich selber war früher selbständig, danach sehr kurz im Angestelltenverhältnis und seit dem 30.11.2010 wegen der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig. Diese wird voraussichtlich noch mehrere Jahre dauern, evtl. für immer. Ich bin 49 Jahre alt.
Ich habe weder Anspruch auf Krankengeld noch auf EU-Rente und beziehe seit November letzten Jahres ALG2. Mit meiner Tochter lebe ich also in einer Bedarfsgemeinschaft. Ihr Azubigehalt wird mit eingerechnet.
Bekomme ich jetzt, falls ich nicht wieder gesund werde, für den Rest meines Lebens Hartz4? Ändert sich da mal was bis zum Rentenalter? Meine gesetzliche Rente wird dann ca. 600 Euro betragen mit viel Glück. Was dann?
Und jetzt meine eigentlich dringlichste Frage:
Darf ich nächstes Jahr, wenn meine Tochter die Ausbildung beendet hat und alleine wohnen möchte aus der Wohnung ausziehen? Oder darf sie dann ausziehen? Lieber wäre uns, falls wir überhaupt auseinander gehen dürfen, dass ich in eine kleinere Wohnung ziehe und sie unsere jetzige Wohnung übernimmt.
Sie wird voraussichtlich so viel verdienen, dass wir aus ALG2 herausfallen werden. Ich will mich aber nicht von meiner Tochter weiterhin finanziell durchziehen lassen oder muss ich das in Kauf nehmen?
Ich weiß, es sind viele Fragen....aber so ist es im Moment nun einmal.
Vielen Dank
Benevella