Krankheit, ALG2, Bedarfsgemeinschaft...wie gehts weiter?

  • Hallo,


    bei mir herrscht folgende Konstellation:


    Meine Tochter, 18, ist in der Ausbildung, die sie nächstes Jahr beendet.
    Ich selber war früher selbständig, danach sehr kurz im Angestelltenverhältnis und seit dem 30.11.2010 wegen der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig. Diese wird voraussichtlich noch mehrere Jahre dauern, evtl. für immer. Ich bin 49 Jahre alt.


    Ich habe weder Anspruch auf Krankengeld noch auf EU-Rente und beziehe seit November letzten Jahres ALG2. Mit meiner Tochter lebe ich also in einer Bedarfsgemeinschaft. Ihr Azubigehalt wird mit eingerechnet.


    Bekomme ich jetzt, falls ich nicht wieder gesund werde, für den Rest meines Lebens Hartz4? Ändert sich da mal was bis zum Rentenalter? Meine gesetzliche Rente wird dann ca. 600 Euro betragen mit viel Glück. Was dann?


    Und jetzt meine eigentlich dringlichste Frage:


    Darf ich nächstes Jahr, wenn meine Tochter die Ausbildung beendet hat und alleine wohnen möchte aus der Wohnung ausziehen? Oder darf sie dann ausziehen? Lieber wäre uns, falls wir überhaupt auseinander gehen dürfen, dass ich in eine kleinere Wohnung ziehe und sie unsere jetzige Wohnung übernimmt.


    Sie wird voraussichtlich so viel verdienen, dass wir aus ALG2 herausfallen werden. Ich will mich aber nicht von meiner Tochter weiterhin finanziell durchziehen lassen oder muss ich das in Kauf nehmen?


    Ich weiß, es sind viele Fragen....aber so ist es im Moment nun einmal.


    Vielen Dank
    Benevella

  • Hallo Benevella,


    wenn Du weiterhin dauerhaft krank sein solltest, steht mittelfristig der Wechel von Hartz IV zum Sozialamt an, und zwar einfach deshalb, weil Du dem Arbeitsmarkt krankheitsbedingt nicht zur Verfügung stehst. Vom Geld her ändert sich dadurch bis zum Rentenalter nichts!
    Wenn oder sobald Deine Tochter die Hälfte der Miete stemmen kann, lebt sie mit Dir in Haushaltsgemeinschaft, wobei Dir ihr Einkommen nicht mehr angerechnet wird. Optional könnt ihr natürlich auch auseinanderziehen, sobald sie keine Unterstützung vom Amt her mehr braucht und vielleicht wäre dies unter Berücksichtigung von Ausbildungsvergütung + Kindergeld + Wohngeld ja heute schon gegeben.


    Nutzt doch mal einen Wohngeldrechner!


    Gruß Gawain

  • Hallo,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Die Erkrankung wird mindestens noch ein Jahr andauern...wie gesagt, evtl. gehts gar nicht mehr. Das mit dem Jahr ist aber jetzt schon absehbar. Also wäre es am besten, wenn ich zum Sozialamt wechsele, richtig?


    Wenn ich das dann richtig verstanden habe wird das Einkommen meiner Tochter dann nicht angerechnet. Sie verdient zwischen 620 und 680 Euro monatlich, im 3. Ausbildungsjahr sogar noch mehr. So gesehen kann sie durchaus die Hälfte der Miete stemmen. Evtl. fällt aber bald das Kindergeld weg (wird zur Zeit halbjährlich geprüft), weil sie über der Einkommensgrenze liegt. Daher würde ich schon bis zum nächsten Jahr warten bis sie die Ausbildung beendet hat und wirklich selbständig leben kann.


    Das mit der Haushaltsgemeinschaft: ist das bei Hartz4 möglich oder erst bei Beantragung von Leistungen vom Sozialamt?


    Danke und Grüsse

  • Du brauchst hinsichtlich Sozialamt nichts unternehmen, man wird Dich dorthin verweisen, sobald abzusehen ist, dass die Krankheit länger als 6 Monate dauern wird. So jedenfalls die Handhabung im SGB.


    Die Haushaltsgemeinschaft wäre auch jetzt schon möglich und erfordert lediglich eine Erklärung Deiner Tochter gegenüber dem Jobcenter, dass sie nicht mehr hilfebedürftig ist und fortan mit Dir in Haushaltsgemeinschaft lebt. Hierbei versichert sie, dass sie Dich, außer der hälftigen Miete, weder aus ihrem Einkommen noch Vermögen unterstützt.

  • Dann würde mir bei der Leistung aber auch nur die hälftige Miete gezahlt, richtig? Sorry, normalerweise bin ich nicht so schwerfällig aber ich will einfach nichts falsch machen und letztendlich mit noch weniger Geld dastehen.


    Wir können erklären, dass sie praktisch einen eigenen Haushalt führt..sozusagen eine WG bei der sie die hälftige Miete trägt. Sie könnte dann für sich Wohngeld beantragen. Also halbe Wohnungsgrösse, halbe Nebenkosten usw.


    Ich würde dann Sozialleistungen bekommen in Höhe vom jetzigen Hartz4 mit Anrechnung der halben Miete.


    Anderer Fall ich ziehe aus und sie übernimmt die Wohnung:
    Die Wohnung hat 62 qm, würde sie dafür Wohngeld bekommen? Oder müsste sie sich eine kleinere Wohnung suchen?


    Wie sieht es mit meinen Sozialleistungen aus, wenn ich irgendwann mal wieder mit jemandem zusammen ziehen möchte? Ginge das auch auf Basis der Haushaltsgemeinschaft oder sieht da die Lage anders aus. Sollte ich mich auf ein Leben alleine einstellen?


    Danke und Grüsse

  • ..

    Zitat

    sozusagen eine WG bei der sie die hälftige Miete trägt. Sie könnte dann für sich Wohngeld beantragen. Also halbe Wohnungsgrösse, halbe Nebenkosten usw.



    es ist schon ein wenig abwegig, dass eine 18 jäh. ( also u25) aus einem hartz4-haushalt nun plötzlich ihre eigene hausgemeinschaft bilden kann und dann noch wohngeld erhält.

  • Zitat

    Dann würde mir bei der Leistung aber auch nur die hälftige Miete gezahlt, richtig?


    Richtig! Die andere Hälfte bezahlt Deine Tochter.


    Zitat

    Sie könnte dann für sich Wohngeld beantragen


    Richtig. Die Wohnungsgröße interessiert dabei nicht.


    Zitat

    Ich würde dann Sozialleistungen bekommen in Höhe vom jetzigen Hartz4


    Zzgl. dem bislang Dir abgezogenen Kindergeld, denn dieses bekommt ja dann Deine Tochter in die Hand.


    Nein, nein, auf ein Leben alleine musst Du Dich nicht einstellen. Wenn Du mal wieder mit jemanden zusammenziehst, so bleibt das Einkommen Deines Partners 1 Jahr lang unberücksichtigt und wird erst danach angerechnet.

  • Ja, sehe ich auch so. Bisher wurde sie ja in die BG einbezogen. Evtl. wäre das ja ab Oktober möglich wenn sie ins 3. Lehrjahr kommt.


    Auf jeden Fall erst mal danke für die Auskünfte. Was mich ja noch interessiert wäre eine spätere Lebensgemeinschaft und wie es dann aussieht.

  • By the way: Warum macht mir das Jobcenter nicht diesen Vorschlag? Wie gesagt, meine Tochter verdient nicht übel, bekäme ihr Kindergeld, Wohngeld....also wäre ein eigener Haushalt für sie durchaus möglich und sie würde aus Hartz4 rausfallen. Ist das für das Amt nicht eigentlich DIE Lösung?

  • die rede ist davon, dass die tochter in der wohnung bleibt, ihre eigene wohngemeinschaft bildet und dann wohngeld beantragen könnte! so steht es doch in ihrer anfrage:


    Zitat


    Wir können erklären, dass sie praktisch einen eigenen Haushalt führt..sozusagen eine WG bei der sie die hälftige Miete trägt. Sie könnte dann für sich Wohngeld beantragen. Also halbe Wohnungsgrösse, halbe Nebenkosten usw.


    das ist illusorisch!

  • Nein, für das Amt ist es billiger wenn Deine Tochter in der BG verbleibt und ihr Einkommen angerechnet werden kann.


    Mh, würden sie dann nicht genau aus dem Grunde Schwierigkeiten machen, wenn wir das mit der Haushaltsgemeinschaft machen würden bzw. wenn ich meiner Tochter die Wohnung überlasse und ausziehe?

  • Ok, so hatte ich das auch verstanden.


    Ich spiele ja gerade nur zwei Szenarien durch: einmal wir beide in der Wohnung als getrennte Haushalte und einmal die Überlassung der Wohnung an meine Tochter.


    Das habt ihr ja jetzt super beantwortet und auch das, wenn ich evtl. mal mit jemandem zusammen leben möchte. Da hätte ich ein Jahr mit Sozialleistungen bevor das Einkommen des potenziellen Partners hinzugezogen würde...so habe ich das verstanden.