Hallo alle,
ich habe (noch rechtzeitig vor der Gesetzesänderung, die demnächst in Kraft treten soll) einen Überprüfungsantrag für zurückliegende Bescheide gestellt und eine Frist von vier Wochen gesetzt. Die Frau bei der Service-Hotline meinte, das würde im Normalfall ausreichen.
Jetzt habe ich aber immer noch nichts von denen gehört. Wenn ich eine abermalige Frist setze - wie lang sollte die sein? Wie viele Fristen setze ich insgesamt und ab wann wäre es dann eine Untätigkeitsklage?
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Allen empfehle ich: Stellt rechtzeitig vor der Einigung im Vermittlungsausschuss noch einen Überprüfungsantrag für alle Bescheide, die bis zu vier Jahre alt sind!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Danach können diese Anträge nur noch ein Jahr rückwirkend gestellt werden!!!!!!!
Vielen Dank,
scarabäus