Leistungsrückzahlung wegen Arbeitsaufnahme

  • Ja, leider habe ich ein ganz schönes Problem.
    Voriges Jahr habe ich am 29.10. das letzte Mal ALG II bezogen (310,00€) und dann am 01. 11. angefangen zu arbeiten.


    Am 30.11.2010 habe ich meinen ersten Lohn auf dem Konto gehabt. Nun soll ich die 310€ zurück zahlen. Ich musste aber auch im November von irgendwas leben und habe somit das Geld aufgebraucht. Muss man denn wirklich alles zurück zahlen?


    Weiß jemand Rat?

  • Du hättest vor Arbeitsantritt für November Eingliederungsgeld beantragen müssen. Nun kannst Du nur noch hergehen und Deinem SB vorwerfen, dass er seiner Aufklärungspflicht Dir gegenüber nicht nachgekommen ist, insofern er vor Deiner Arbeitsaufnahme Kenntnis davon hatte.

  • ALG II wurde am 30.10.2011 für November ausgezahlt. Erster Lohn komplett in November eingegangen. Es gilt das Zuflussprinzip. Hier hat der Gesetzgeber festgelegt, das als Zufluss der Monat gilt. Es ist unerheblich, ob das Geld am 01.11. oder 30.11. kommt. "Besser" wäre demnach der 01.12. gewesen.


    Die Regelung ist eindeutig. Die Leistung ist zu erstatten.

  • Ja dann habe ich als unerfahrener Benutzer eben leider den Beitrag nicht gesehen und habe ihn auch jetzt nicht finden können. Entschuldigen Sie bitte die Unanehmlichkeit. Man wendet sich ja nur an ein Forum wenn man eben NICHT ALLES weis.