einkommen versus Vermögen

  • Hallo Ihr Lieben,
    wer kennt den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum und dessen Gemeinsamkeiten?(nach BGB).
    Im Forum soll es zwei ganz große Könner geben,die auf alles eine Antwort wissen.
    Ich habe gelesen :Besitz ist etwas,das man nutzen darf,sonst aber keine Verfügungsgewalt eines Eigentümers hat.(BSG)
    Eigentum geht über den Besitz hinaus.Der Eigentümer kann das Eigentum verkaufen oder vererben und sonst noch einiges.
    Die beiden Könner dieses Forums meinen,dass jemand,der so was behauptet,Sch...zu Gold machen kann.
    (Besitz siehe §§ 854 BGB ff.)

  • Liebe Kitty,so einfach ist das nicht.
    Das BGB unterscheidet zwischen Eigentum und Besitz.
    Siehe auch §§ 854 BGB ff.
    Nur zwei Beispiele:
    1.)Du hast ein Auto geleast.Dann ist es in Deinem Besitz,denn Du hast nach dem Leasingvertrag eine
    gesicherte Rechtsposition zur Nutzung des Autos.
    Dein Leasinggeber ist der Eigentümer,er kann das Auto verkaufen ,verschenken,vererben usw.


    Das zweite Beispiel ist der eigentlichen Knackpunkt,warum ich das hier bei Einkommensanrechnung SGBII anspreche.
    Du hast ein Wohnungsrecht über ein angemesssenes Hausgrundstück.Damit hast Du die gesicherte
    Rechtsposition des alleinigen Bewohnendürfens des Hauses:Du darfs das Haus aber nicht verkaufen oder verschenken,,das kann nur der Eigentümer.(DAS GRINSENDE MÄMNCHEN STAMMT VON LACKY ODER GAWAIN-SIEHE STAMMHIRN)
    Warum ist das alles anspreche?
    Wenn ich ein Wohnungsrecht über ein Grundstück habe und es während ALGII erbe ,ist das kein Einkommen,denn ich war Besitzer(Wohnrecht)und bleibe es(jetzt Wohnrecht und Eigentümer).
    Und warum kann ich das behaupten?
    Weil §12 Absatz3 Satz 1 Nr.4SGBII nicht das Eigentum an Hausgrundstücken schützt(BSG.-Entscheidungen 47/30) ,sondern das Bewohnen (den Besitz am Hausgrundstück)


    Und das kann normalerweise kein BA anders sehen,denn das ist geltendes deutsches Recht nach BGB(§§,
    854 BGBff.und,SGBII-Recht nach §12 Absatz 3 Satz 1 Nr4. SGBII(Entscheidungen des BSG dazu)
    Ich bleibe dabei,wenn das ein BA anders sieht,ist das Rechtsbeugung.



    Auch Lacky und Gawain können daran nicht vorbei.Aber wenn die nicht weiterwissen,gehen sie der Sache nicht nach ,sondern werden unverschämt(Sie reagieren mit dem Stammhirn(Instinkte).

  • Ich habe am Anfang der ganzen Diskussionen mit Dir,Lacky und Gawain geschrieben,das ich wohl
    bald ein Haus erbe. Ich habe nie behauptet,das ich es schon geerbt hätte.Das habt ihr hinein interprediert.
    Wenn ich jetzt schon mit dem BA darüber diskutieren müßte,würde ich nicht Euch fragen,sondern im zweifel tatsachlich einen Anwalt.
    Ich frage jetzt in dem Forum,weil überall was von erfahrenen Benutzern steht.
    Wen Ihr mir als erfahrenene Benutzer immer nur antwortet,ich solle mit dem BA oder einem Anwalt reden,dann muss ich leider sagen,dass ich darauf auch schon gekommen bin.
    Ich frage aber Euch als erfahrene Benutzter. Man könnte ja zwischendurch auch mal was googeln oder anklicken und nicht blos meinen.
    Oder habe ich unrecht?

  • Das habe ich dann nicht richtig gelesen.Ich bin davon ausgegangen das du das Haus schon hast.Man kann aber immer nur das raten oder angeben was man weiß und in dem von dir angegebenen Fall hat hier keiner irgendwelche Erfahrungen.Da du auch noch gar nicht weißt ob du dieses Haus tatsächlich bekommen wirst denke ich bringt es auch nichts schon jetzt darum zu streiten was das Jobcenter für eine Entscheidung trifft.Mit Erbschaften ist es eh immer so eine Sache.Da wirst du eventuell um einen Anwalt sowieso nicht herumkommen.Es ist ja auch nicht so das du aus einer Erbschaftssache ohne Kosten rauskommst.Da müßtest du dir dann auch mal Gedanken machen wovon du diese Kosten dann bestreiten willst wenn du Sozialleistungen erhälst.Aber es ist auch egal man sollte das Geld erst ausgeben wenn man es hat manchmal kommt es anders als man denkt.Es hat schon so mancher mit einer Erbschaft gerechnet und hat dann nichts bekommen oder einen Haufen Schulden.Trotzdem dir viel Glück mit Haus und Hof.

  • Ich krieg das Erbe und noch ein bisserl Geld,um die Nachlassverbindlichkeiten zu bestreiten.
    Das Geld dafür wird ja bekanntlich nicht als Einkommen gewertet.
    Dazu mache ich jetzt aber keine Runde auf,denn das ist regelmäßige SGB II-Handhabung.
    Auuuuuuuuuuuuffff-wiiiiiiederseeeeeeeehen!

  • Dass Ihr beide keine Ahnung habt ,ist klar.
    Maaaaaaaachssssst Guuuuuuuhuuuut,meine kleine Freunde!
    Quatscht weiter die Leute voll,die sind so blöd und glauben Euch alles!

  • Hallo Kitty,Ihr müsst Euch die Artikel richtig durchlesen,
    das habe ich gar nicht behauptet.Ich habe nur geschrieben,dass, bevor das Geld angerechnet wird,
    die Summe der Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen ist .Schließlich hat jeder deutsche Staatsbürger
    nach § 1968 BGB als Erbe die Bestattungskosten des Erblassers zu tragen(siehe dort).
    Der Zufluss des geerbten Geldes wird nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten bestimmt..
    Wenn deren Höhe nicht klar ist,muss die fette Tipse(BA) einern Pauschbetrag ermitteln.
    Oder man meldet die Erbschaft erst dann dem Amt,wenn man die Nachlassverbindlichkeiten bezahlt hat.
    Oder soll mir die fettte Tipse(BA)auch noch vorhalten dürfen,dass für einen ALGII-er das Zivilrecht des BGB
    nicht gilt. Irgendwo ist ja mal Schluss,oder was meint Kitty?