Hallo,
uns ist vor ca. drei Stunden der Kühlschrank kaputt gegangen. Nun meine Frage an die Erfahrenen:
Habe ich eigentlich einen Anspruch als HartzIV-Empfänger auf einen Kühlschrank?
Lieben Gruß
Hallo,
uns ist vor ca. drei Stunden der Kühlschrank kaputt gegangen. Nun meine Frage an die Erfahrenen:
Habe ich eigentlich einen Anspruch als HartzIV-Empfänger auf einen Kühlschrank?
Lieben Gruß
Nein, du kannst höchstens ein Darlehen bekommen. Das ist aber eine Kann-Leistung. Ersatzbeschaffung muss aus dem Regelsatz angespart werden.
Einen direkten Anspruch auf die Bezahlung eines Kühlschrankes hast du nicht aber ein Darlehen ist meist möglich.Du solltest zu deinem SB gehen und dort einen entsprechenden Antrag stellen.Dazu nimmst du am besten drei Angebote mit und für das günstigste wirst du dann eventuell Geld erhalten.
ok, vielen dank, hab mir gerade ein von neckermann geholt, auf ratenzahlung ... ist auch sowas wie ne darlehen
Das geht dann auch.