Hallo,also ich habe bei BAB widerspruch eingelegt und die rückzahlung wurde bis zur entscheidung aufgehoben.
Die Rückstellung ist normal, weil nur eine rechtmäßige Forderung bestand haben kann.
Wenn Du noch fragen hast, melde dich ruhig.
PS: ich kenne den letzten Bescheid nicht ganz genau, aber es kann durchaus sein, dass Dein Widerspruch den Bach runtergeht. Da müsste ich wissen, auf welcher Grundlage genau vorläufig gezahlt wurde.
dms