Familienzusammenführung Bedingungen etc.

  • Hallo,
    Ich hab mal eine Frage zur Familienzusammenführung, ich weis aber nicht ob es die richtige Topic ist.
    Also wie hoch müsste mein Nettoeinkommen sein um meine Frtau und meine beiden Kinder nach Deutschland zu bringen, denn ich blick bei all den Seiten nicht durch.
    Danke für eure Hilfe
    Gashi

  • na denn träume mal weiter von einer aufenthaltserlaubnis. bevor du dich um einreise der familie kümmerst, solltest du erstmal sehen, dass du selbst einen aufenthaltstitel bekommst. es gibt keinen mindestlohn oder regelsätze für so was.


    ausländische fachkräfte, die von deutschen firmen angeworben werden, müssen ein bruttojahreseinkommen von 69000 Euro erhalten. das dürfte für dich aber nicht zutreffen.

  • 1. Wieso sollte es nicht zutreffen?
    2. Ich hab eine Aufenthaltserlaubnis und sogar einen Deutschen Pass.
    3. Du bist ziemlich voreingenommen......
    4. Ja die gibt es.. sonst würd ich ja nicht fragen!
    Verdienst du 69000€ im Jahr?

  • Zitat

    Und was ist wenn man keine Aufenthaltserlabnis hat?


    na wenn du so ein mist als deutscher hier reinschreibst, dann brauchst du dich nicht zu wundern, dass man dir keine vernünftige antwort geben kann. aber vielleicht ist dein intellekt auch einfach nur überschaubar und bescheiden.

  • Das Problem lag darin, dass Sie mir nicht die richtige Antwort geben können bzw. konnten. Denn, es gibt einen Mindestlohn den man verdienen muss um seine Familie nach Deutschland bringen zu können. Nur stehen im Internet viele verschiedene Zahlen.....
    Sie haben immernoch noch nicht die Frage beantwortet ob Sie 69000€ im Jahr verdienen....
    Ich nämlich schon.Bin Ingenieur im Maschinenbau.

  • wenn du selbst eine aufenthaltserlaubnis hast, dann ist das nettoeinkommen nicht relevant. ehefrau und kind haben das recht nach deutschland überzusiedeln.


    ist das tatsächlich so? meine ukrainische Ehefrau (ich bin Deutscher) möchte nun ihren Sohn (11 Jahre) zu uns nach München holen. wir beide sind ALG II Empfänger. In den Bedingungen der Deutschen Botschaft steht:


    "Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes der Familie in Deutschland, z.B. durch Lohn- oder
    Gehaltsbescheinigungen, Steuerbescheide, sonstige Einkommensnachweise (zweifach)"


    Vielen Dank für die baldige Antwort


    Gruß