hallo, kann mir jemand sagen, wieviel alg 1 man behalten darf, wenn abzweigungen wegen kindesunterhalts vorgenommen werden und wo dies nachzulesen ist?
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Der Selbstbehalt für Alleinstehende liegt bei € 950,oo. Was darüber hinausgeht ist pfändbar.
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ja, den selbstbehalt von 950 € gibt es aber nur für erwerbstätige. als arbeitsloser hat er nur 770 Euro.
http://eltern.t-online.de/duesseldorfer-tabelle-2011-selbstbehalt-angehoben/id_43587978/index
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an Gawain und Lacki:
danke für eure antworten. hatte selbst noch recherchiert unter Düsseldorfer Tabelle gefunden, dass bei nicht erwerbstätigen der selbstbehalt tatsächlich seit 01.01.11 auf 770 statt wie bisher 700 angehoben worden ist. hinzu verdienen kann der nicht erwerbstätige noch bis zu 160 euro, die vom arbeitsamt nicht berücksichtigt werden.
lg von jolik
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