Ansprüche?

  • Hallo, folgendes Problem haben wir:


    Mein Mann und ich sind eine Bedarfsgemeinschaft. Lief auch alles gut. Nun Ist mein Mann ab 1. 4. Rentner wegen Langzeit-Arbeitslosigkeit (also mit 60). Ich bin Hausfrau und Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft, bei meinem Mann familienkrankenversichert und pflege seit über 10 Jahren meine Mutti in ihrer eigenen Wohnung. An Berufstätigkeit ist nicht zu denken, da die Pflege nicht abschätzbar ist und ich sie öfters rund um die Uhr pflege, je nach Gesundheits-bzw. Krankheitsverlauf (Darmkrebs).


    Nun meine Frage, wo müssen wir uns nun hinwenden um einen Mietszuschuss usw. zu erhalten. Die Rentenauszahlung beträgt 600 Euro. Bekomme ich weiterhin Hartz 4?


    Vielen Dank schon vorab für etwaige Hinweise oder Tipps.

  • Haben heute einen Bescheid vom Jobcenter bekommen, daß die Bewilligung von ALG 2 ganz aufgehoben wird. "Nach §48 Abs.1Satz 10. Buch SGBX ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung .....mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben. Mit Bescheid vomXX wurde ihnen eine Rente wegen alters bewilligt, so daß nach §7 Abs.4 SGB2 eine der Anspruchsvoraussetzungen für die leistung nicht mehr vorliegt."


    Müssen wir uns nun beim Sozialamt melden oder wie läuft es ab? Wir können ja nicht mit den 600 Euro für uns 2 leben.


    Wären für Hinweise sehr dankbar.

  • Ich kann auf Grund der Pflege meiner Mutti nicht arbeiten, auch keine 3 Stunden, da sie meist rund um die Uhr, auch Nachts betreut, gewickelt usw. muß. Und ich keinerlei fremde Hilfe habe und aus Rücksicht auf meine Mutti auch nicht annehme.


    Danke für den Hinweis mit dem Grundsicherungsamt.


    Habe eben mal nachgeschaut. Also müssen wir erst einen Wohngeldantrag stellen und dann zum Grundsicherungsamt gehen. sehe ich das richtig?

  • Meine Mutti bekommt das Pflegegeld, da sie selber keine eigene Rente hat, nur Witwenrente und da ist es bei ihr auch sehr knapp und ich möchte auch von meiner Mutti nicht *bezahlt* werden. Ich mache es gerne und kann ihr damit auch was zurückgeben an Fürsorge usw. Immerhin hat sie mich großgezogen und ich habe dazu eine etwas *altertümliche* Einstellung
    Dafür bekomme ich von der Pflegeversicherung die Rentenbeiträge eingezahlt und das ist ja was für später.

  • Das Pflegegeld steht aber nun mal dir zu und nicht deiner Mutter denn sie pflegt sich ja nicht selbst.Wenn sie eine zu geringe Rente hat dann müßte sie zusätzlich Grundsicherung beantragen.Du stehst ja durch die Pflege dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung könntest aber wohl wenn es die Pflege nicht gäbe durchaus arbeiten.Da du aber gar nicht arbeiten kannst oder willst stehen dir auch keine Sozialleistungen zu und ob ihr da etwas vom Grundsicherungsamt bekommt weiß ich nicht.Versuchen könnt ihr es ja.Eventuell käme noch Wohngeld in Frage.

  • Danke für die Hinweise, also werden wir erstmal wohngeld beantragen und dann sehen, wie weit wir kommen.


    Ich weiß, daß mir das Pflegegeld zusteht, aber ich möchte meine Mutti alles geben, was ihr noch Freude oder Appetit macht. Es ist sowieso eine Krankheit (unbehandelter Darmkrebs) auf Zeit und das mit 88 Jahren. Wenn sie möchte das ein Frisör oder Fußpflege kommen soll, dann wird es eben davon bezahlt. Ich koche ihr auch alles, worauf sie Lust hat. Klar geht das ins Geld. Aber sie leidet schon so genug.