Hallo,
ich brauche dringend Hilfe zu einer Frage zu meinem P-Konto.
Ich habe Schulden, die ich im Moment nicht auf dei Schnelle abtragen kann. War deshalb zu einer bEratung bei einer Schuldnerberatung. Das wird wohl auf eine Privatinsolvenz hinauslaufen. Ist aber noch "in Arbeit". Ich arbeite Vollzeit und verdine recht gut. Allerdings arbeite ich auch sehr hart dafür, inklusive Wochenendarbeit, Überstunden, usw.
Ich habe eine eidesstattliche versicherung abgegeben und ein P-Konto eingerichtet.
Gegen mich liegt ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß vor.
Diesen Beschluß hat der Gläubiger bei meinem Arbeitgeber vorgelegt und seitdem überweist mir der Arbeitgeber dann nur noch den mir zustehenden Teil meines gehaltes laut den aktuellen Tabellen zur Pfändungsfreigrenze.
Das klappt hervorragend und ist für mich auch kein Problem. Das Problem ist meine Bank. Der Gläubiger hat dort auch den Beschluß vorgelegt. Das P-Konto hat einen Freibetrag in Höhe von etwa 985 Euro. Ich bin Single und nicht unterhaltspflichtig. Ich habe nun vom zuständigen Amtsgericht den endgültigen Pfändungsbeschuß erhalten. Dieser ermittelt anhand miener drei letzten Gehaltsabrechnungen die Höhe meines Pfändungsfreibetrages und hält sich dabei auch an die Tabellen. Der Freibetrag wird ausdrücklich im Beschluß erwähnt und ausgewiesen.
Die Bank allerdings interessiert das gar nicht.
Sie gibt nur die 985 Euro frei. Die Begründung ist ganz lapidar: Wir machen das so.
DerBeschluß würde nicht eingegeben. Mein Verweis, daß das ein offizieller Gerichtsbeschluß ist, interessiert die nicht. Sie empfehlen mir kalt lächelnd doch zu klagen...
Ich habe die ausstellende Gerichtsbehörde um Rat ersucht. Dort erklärt mir dann ein Rechtspfleger, ihm sei bekannt, daß "die Banken" das manchmal so machen...
Keine Rede davon, daß "Papa Staat" diese Mißachtung seiner Gerichtsbeschlüsse nicht dulden würde, oder ähnliches. Wer weiß Rat?
Was kann ich machen.
Ich arbeite gerne und wirklich hart. aber wenn Vater Staat mir zur Belohnung dafür einen kleinen Teil des höheren Einkommens als Belohnung und Motivation beläßt mit Gesetzeskraft, dann finde ich das unverschämt und unglaublich, daß ein Unternehmen, nämlich eine Bank sich so einfach darüber hinwegsetzt.
Danke für Eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
nachfrager
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Bei Pfändungen hast du einen Betrag der dir zustehen muß alles was darüber liegt geht an deine Gläubiger.Sofern sich die Bank nicht daran hält müßtest du dir eine andere Bank suchen.
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