Ich möchte gerne wissen wie es ist wenn jemand ca 50.000 erbt, und in der Zeit (ca 3Jahre) bis das ganze Erbe ausgeschöpft ist Hartz4 bezieht. Da kann doch irgendwas nicht stimmen? Oder gibt es da sonder Regelungen die sagen dass man ein Erbe behalten darf und dem Staat davon nichts geben muss sondern im Gegenteil der Staat einen noch mit Hartz4 unterstützt? Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen das dass rechtens ist.
-
-
Zitat
dass man ein Erbe behalten darf und dem Staat davon nichts geben muss
natürlich kannst du das erbe behalten und musst dem staat außer gegebenenfalls einer erbschaftssteuer nichts abgeben.
Zitatsondern im Gegenteil der Staat einen noch mit Hartz4 unterstützt?
ein single der 50000 erbt muss das geld in angemesserner zeit verbrauchen, ehe er wieder hartz4 beziehen darf. so ca. 1000 euro im monat. dabei ist der beitrag zur privaten krankenversicherung schon einberechnet. allerdings beibt da noch das schonvermögen von 150 euro pro lebensjahr, dass die arge berücksichtigen muss.
ZitatIrgendwie kann ich mir das nicht vorstellen das dass rechtens ist.
es ist also alles rechtens!
-
glaub ich nicht....
es kann doch nicht sein, dass
man 50 000 erbt und noch hartz 4 bezieht... WO IST DER SINN ?
hartz 4 steht Menschen zu die es brauchen und nicht Leuten die 50 000 aufn Konto haben.
-
ich glaube dass du nicht richtig lesen kannst.
ein single der 50000 erbt muss das geld in angemesserner zeit verbrauchen, ehe er wieder hartz4 beziehen darf. so ca. 1000 euro im monat.
-
natürlich kann ich lesen
meine FRAGE war aber nicht ab wann er wieder HARTZ4 bekommen darf sondern...
DARF EIN HARTZLER 50 000 ERBEN und hartz4 beziehen
denn vor 3 JAHREN wurden 50000 euro geerbt und trotzdem LEISTUNGEN vom amt bezogen....jetzt ist das erbe weg jetzt wärs ja ok wenn der wieder leistungen bekommen würde, aber die letzten 3 Jahre wie 50000 euro da waren doch nicht??????? -
darf er nicht! er muss es in angemessener zeit verbrauchen.
habe ich aber schon in meiner ersten antwort so geschrieben!
-
und was is damit ?
Jeder Hartzer ist zur vollständigen Offenbarung seiner Vermögensverhältnisse verpflichtet, gerade auch nachträglicher Veränderungen, die sich auf die Leistungsberechtigung auswirken könnten.
Das ist ihm bekannt, auch, dass er bei einem Verstoß mit Konsequenzen zu rechnen hat.
Mindestens die ungerechtfertig bezogenen Leistungen können zurückgefordert und ein Bussgeld wegen fortgesetztem Leistungsmissbrauch verhängt werden.
-
na wenn es keiner merkt(von der arge), dann kann er glücklich sein und die kohle schnellst möglich beiseite schaffen, aber nicht ausgeben. kann ja sein, dass die irgendwann noch darauf kommen. sei es durch automatisierte abfrage oder aber durch anonyme anzeige!
es ist in auf jedenfall eine straftat. -
okaay etz simma aufn punkt
hahaha ein hin und a her ^^:p
-
@ adrian02 Die Frage von dir hast eigentlich selbst beantwortet.Natürlich kann es nicht sein das jemand mit einer solchen Erbschaft weiterhin ALG2 bekommt.Allerdings denke ich mal das das Jobcenter davon nichts wußte und somit hat er auch weiterhin seine Leistungen bekommen.
-
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
"Besondere Härte" bei Vermögensverwertung 2
- scarabäus
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 7,4k
2
-
-
-
-
"Geschontes Sparguthaben" von Unterhaltsverpflichteten 3
- Elfi113
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 7,8k
3
-
-
-
-
> 25 Jahre, wohnhaft bei den Eltern 1
- Uschi013
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7,5k
1
-
-
-
-
1/10 haus geerbt 1
- miranda
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,1k
1
-
-
-
-
15000 Euro Erbschaft
- manu2000
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 4,3k
0
-