Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft?

  • Hallo liebes Forum,


    ich (19 Jahre, Schüler) wohne mit meiner Mutter, die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhält (auf Dauer, d.h. bis zum 65. Lebensjahr), in einer gemeinsamen Wohnung. Sie ist also aus dem Erwerbsleben ausgeschlossen.


    Im Gesetzestext steht, dass nur erwerbsfähige Hilfebedürftige eine Bedarfsgemeinschaft bilden können. Nun bin ich bei meiner Recherche oft auf den Begriff "Haushaltsgemeinschaft" gestoßen. Im Zusammenhang waren oft Beispiele mit Kindern angeführt, die über 25. Jahre sind und bei ihren Eltern wohnen.


    Nun zu meinen Fragen:
    a) Bilden wir eine Haushaltsgemeinschaft oder eine Bedarfsgemeinschaft?
    b) Wie sieht es mit der Einkommensanrechnung meiner Mutter aus? Darf der Einkommensüberhang, den sie zur Verfügung hat, bei mir angerechnet werden?
    c) Wenn wir eine Haushaltsgemeinschaft bilden, welche Regelsätze werden bei mir veranschlagt? Die eines "Kindes" - also, 80% des Regelbedarfs - oder der vollwertige?


    Zusatzinformationen:
    Ich werde beim Job-Center als Antragssteller gehandelt.