Wer kennt sich mit der Interpretation des SGB8 KJHG aus?

  • Hallo liebe Wissen um unsere Sozialgesetzgebung,


    seit ca. 1,5 Jahren bin ich alleinerziehend, weil meine Frau den Kampf gegen den Brustkrebs verloren hat. Ich hab eine mittlerweile 6 jährige Tochter. Meine Eltern leben ebenfalls nicht mehr. Mein Vater hat sich dann auch noch ein Vierteljahr nach meiner Ehefrau verabschiedet. Meine Schwiegereltern mütterlicherseits sind jenseits der 70 und selbst gesundheitlich angeschlagen. Ab Sommer muß meine Lütte in die Schule. Ich konnte 1 Jahr aufgrund der Kann-Kind-Regelung herausschinden.


    Da mir eine Teilzeittätigkeit (2 Jahre während der Wiedererkrankung und der Sterbephase meiner Frau) berufliche Nachteile gebracht hat, kann ich es mir nicht leisten in Teilzeit zu bleiben, weil mir Einsatzorte zugeschoben werden, die mir die Betreuung meiner Tochter sehr erschweren.


    Nach einigem Herumjammern habe ich herausgefunden, dass in meinem Fall der § 24 SGB 8 (besondere Schulkindbetreuung) § 20 SGB 8 (Kinderbetreuung in Notsituationen) zum Tragen kommen sollen. Darin steht, dass Alleinerziehende Erwerbstätige besonders zu unterstützen seien. Dabei spielt insbesondere der Trägers der örtlichen Jugendhilfe eine besonders vielzitierte Rolle. Die sogennante Unterstützung ist eine sehr allumfassende Beschreibung. Da kann man alles und nichts drunter verstehen.


    Es wäre für mich interessant, ob es für die Interpretation des SGB 8 auch soetwas, wie Verfahrensanweisungen wie es sie für die Jobcenter zur Interpretation SGB 2 gibt, existieren.


    Wenn ich vesuche das Jugendamt um Unterstützung / Hilfe zu bitten, werde ich am Telefon abgewimmelt. Ich werde jetzt ein Schreiben aufsetzen. Man verweist mich auf das Familienservicebüro, dass Betreuer vermittele. Die sind chronisch unterbesetzt und können mir nichts anbieten.


    So, Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Ich möchte Fakten sammeln, um ggf. eine Klage zu riskieren.


    Über hilfreiche Tips würde ich mich sehr freuen.


    Viele Grüße Euer Schlaglochsucher (ich lass wirklich kaum eines aus...)

  • Hallo Kitty,


    die Betreuungszeiten der KiTas bzw. der Schulen reichen nicht aus. Ich möchte vom JAmt eine Person vermittelt oder zur Verfügung gestellt bekommen, die es mir ermöglicht meine Vollzeitstelle auszufüllen. Natürlich muß ich meinen finanziellen Beitrag gemäßt §90 SGB 8 zu geben. Teilzeit führt mittelfristig ins berufliche Aus.


    VG

  • Ich habe noch nie gehört das man neben der Betreuung in der Schule am Nachmittag noch eine weitere Person bekommt die dann die Betreuung des KIndes übernimmt.Da müßtest du höchstens eine Tagesmutter damit beauftragen die diese Betreuung sicherstellt und versuchen diese Kosten per Jugendamt zu bekommen.Meistens geht die Betreuung des Kindes nach der Schule bis 17 Uhr.Auch morgens ist eine Betreuung meist schon ab 6 Uhr möglich.Ich denke das dies ausreichend ist.Wenn du nun einer Schichtarbeit nachgehst wirst du dir eventuell einen anderen Job suchen müssen.

  • Guten Tag, ich habe ein ähnliches Problem. Ich bin eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, meine Tochter ist neun und mein Sohn ist vier. Mein Sohn ist dazu noch mehrfachbehindert, pflegestufe 2 und 80% behinderten ausweis.
    Ich geh in schichten arbeiten und habe die betreuung nur bis 16 h abgedeckt durch schule und einrichtung.
    Jugendamt und auch Sozialamt sieht sich nicht als stelle der unterstützung.
    Theoretisch bräuchte ich eine oma die gerne enkel haben mag ;)
    habe ich aber leider auch nicht ;(

  • Dann müßtest du deine Arbeitszeiten deinen Kindern anpassen.Es ist nun mal so das man wenn man KInder hat Abstriche machen muß.Wer soll denn die Betreuung deiner Kinder übernehmen?Da gibt es nichts und dies geht vielen so die Kinder haben und den Job dann auch noch in die Reihe bringen müssen.

  • Hallo Kitty, sorry wenn ich das so sage, aber wieviel auswahl an arbeit und arbeitszeit hat man heutzutage noch ... die einzige möglichkeit ist doch dann von 8 - 12 zum alg II zu rennen ... das ist nicht mein lebensziel... mag sein das das manche anders sehen ... aber für mich kommt so eine faule und dumme ausrede ich habe zwei kinder und muss deshalb von harz 4 leben nicht in die tüte ...
    statt dessen das man mal anrechnet das vielleicht 2 % von alleinstehenden Eltern trotzdessen arbeiten gehen, auch trotz enormer privater Belastung seis durch tot des Partners oder durch schwerkranke Kinder mit geringer lebenserwartung ... aber nein ... was kommt als standart antwort na dann musste halt dich anpassen ... ja wie denn ... bei dem arbeitsmarkt ... heute kann man sich keine arbeit mehr aussuchen ... man ist froh das man was bekommt egal was ... denn grade alleine mit zwei kindern ist arbeit zu bekommen schon enorm schwierig ... und es kann ja nun mal nicht jeder gerne zuhause auf der couch lungern und meinen na am 30. kommt ja mein geliebtes Harz 4.
    Es gibt jawohl paragraphen wie zb. §20 SGB 8
    oder den Antrag auf Übernahme der notwendigen Kosten aus Mitteln der Sozialhilfe lt SGB 12


    Und ja es gibt auch Vereine wie zb. paul-Thirsch stiftung ... Lebenstraum ... Kinderhospiz .... die sozialschwache oder Familien mit Schicksal, Krankheit und Tot unterstützen.
    Und ja da kommt ein geschulter Betreuer stundenweise nach hause und betreut die kidds (auch abends oder nachts)... so etwas gibt es ... es gibt auch ehrenamtliche helfer .... auch geschult und geprüft ... die machen das sogar kostenlos ...


    In meinem Falle jedoch hat mein Ehrenamtlicher Familienbegleiter nur 2 h die woche zeit ... das reicht nicht aus für meine schichten ... nur möchte ich nicht den betreuer wechseln alle nase lang da mein sohn ihn sehr mag und es für ihn sehr einschneidend wäre ihn zu wechseln ...


    Aber ich vergass ... du sagtest ja ich solle mich meinen Kindern anpassen ... also auf deutsch willkommen Harz 4 und bitte meine lieben Kinder nein leisten könn wir uns nichts und neue schuhe gibt es auch nicht ...


    WOW


    Tolle Einstellung ... Sei lieber Stolz auf die Handvoll von Deutschen die noch arbeiten wollen ... trotz ihrer privaten Situation ...

  • Nicht jeder der Kinder hat ist dumm und faul und lebt komplett von Hartz4 und wartet bis der Monat zu Ende geht damit er sein Geld abholen kann.Es gibt auch sehr viele die arbeiten gehen jeden Tag und trozdem auf Sozialleistungen angewiesen sind bzw die nicht soviel verdienen und ihren KInder nicht alles kaufen können und deshalb trozdem zuerst ihre KInder sehen und dann das materielle.Natürlich könnte ich auch in Schichten arbeiten gehen und viel mehr verdienen als jetzt aber dann würden eben meine KInder darunter leiden und das wäre das letzte was ich will.Jeder setzt seine Prioritäten wo anders so ist das eben.Ich kann schon verstehen das du mit einem schwerbehinderten Kind einen anderen Alltag bewältigen mußt wie mit einem gesunden KInd.Allerdings was du möchtest ist das sich wenn du arbeiten gehst andere Leute um deine KInder kümmern.Sicher gibt es Hilfsmöglichkeiten aber mal ehrlich warum soll der Staat für Kinder die du doch wohl gewollt hast eine komplette Betreuung zahlen.Anderen geht es auch so das sie die Betreuung ihrer Kinder organisieren müssen und das wird auch nicht alles gezahlt.Das Argument ich bin alleinerziehend kann ich echt bald nicht mehr hören.Ich kann da nur sagen na und andere sind vielleicht verheiratet aber wenn der Mann auf Montage arbeitet und nur alle paar Wochen oder am Wochenende zu Hause ist dann ist die Frau auch alleinerziehend nur da jammert keine.Wenn du mit der Betreuung nicht zurecht kommst dann gib deinen Sohn doch in Pflege.Ich denke das wäre für das Kind vielleicht besser als wenn es dauert mit anderen Personen zu tun hat und du dein Kind anscheinend gar nicht siehst.Die Erziehung leisten andere aber du hast ja dann genug Geld um dein schlechtes Gewissen zu beruhigen.Ich will dir mal was sagen.Eine bekannte von mir hatte einen schwerbehinderten Sohn der 8 Jahrte lang im Wachkoma lag.Sie hätte dieses Kind durchaus zu fremden Leuten in ein Hospiz oder eine Pflegeeinrichtung geben können.Sie hat es nicht getan sondern ihr Kind zu sich nach Hause geholt.Zusätzlich hatte sie noch zwei Kinder die aber gesund waren.Ihr Mann arbeitete damals auswärts und war nur am Wochenende da.Die gesamte Pflege lag in ihren Händen und sie mußte sich damals auch entscheiden und hat ihren Job aufgegeben und eine Arbeit angenommen die ihr nicht unbedingt viel eingebracht hat die sie aber von zu Hause aus erledigen konnte.Sie haben zwar nicht von Sozialleistungen leben müssen aber es war schon hart an der Grenze und als das Kind dann gestorben ist hat sie mir gesagt ich würde jeden Cent geben wenn er noch da wäre.Wie gesagt jeder setzt seine Prioritäten anders.

  • Kusselbussel


    Meines Wissens ergibt sich aus den SGB's für die von Dir angesprochenen Hilfen kein Rechtsanspruch, da viele dieser angestrebten Hilfestellungen z. B. auf dem flachen Land garnicht vorhanden sind. So spricht auch § 20 SGB VIII nur davon, dass Hilfe gewährt werden soll aber nicht zwingend muss.


    Mir ist ein ähnlich gelagerter Fall bekannt, wobei die Mutter ihre Arbeit letztendlich aufgeben musste. Letztendlich ist das Wohl der Kinder über die eigenen Lebensziele zu stellen, wenn ich das mal so sagen darf.


    Gruß Gawain