Bitte um Hilfe bzgl. Widerspruch - Erstausstattung

  • Hallo zusammen,


    A hat einen Antrag auf Erstausstattung gestellt.


    Dieser wird abgelehnt, "weil das Einkommen des Antragstellers und der im Haushalt lebenden Personen das Einkommen übersteigt, um bedürftig zu sein. Darüber hinaus wurde bei der Ablehnung auch das Einkommen berücksichtigt, welches in den nächsten sechs Monaten erzielt wird."


    1. Lebt A alleine in der Wohnung und hat dies natürlich so angegeben und
    2. hat A das Einkommen zzt. des Einzugs angegeben.


    Wie sollte A in diesem Fall einen Widerspruch verfassen?


    Gibts diesbzgl. irgendwelche Gesetzestexte, Urteile ..., die A zitieren kann?


    Scheint ja fast eine Ablehnung zu sein, welche mit Serienbrieffunktion verfasst wurde!? :-(


    Bitte um eure Hilfe.


    Vielen Dank im Voraus.


    Grüße

  • Der Entscheid des Sachbearbeiters zielt darauf ab, dass der Antragsteller selbst kein Hartz IV bezieht, aber aufgrund sehr geringen Einkommens die Erstausstattung nicht stemmen kann. In diesem Falle würde das zu erwartende Einkommen der nächsten 6 Monate berücksichtigt.
    Bezieht der Antragsteller allerdings Hartz IV, so sind die Kosten für eine Erstausstattung nicht von der Regelleistung umfasst und werden gesondert erbracht.


    Was von Beiden trifft auf Dich zu?

  • Wenn A noch keine Möbel hat, wo hat er denn dann gewohnt, bevor er in diese Wohnung gezogen ist? Er kann nicht eine Wohnung beziehen und dadurch hilfebedürftig werden. Als U25 gehört er in die Wohnung des Elternteils.

  • Als U25 kann A keine Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) beantragen und damit auch keine Wohnungs-Erstausstattung. Der Antrag würde zudem abgelehnt, da A durch seinen Auszug seine eigene Hilfebedürftigkeit erzeugt hat. Wäre er mal besser bei der Mutter wohnen geblieben, bis er es sich leisten kann auszuziehen.
    Er könnte mal bei der Caritas oder der Inneren Mission fragen, ob diese ihm bei der Beschaffung von Möbeln helfen können.