hallo ich habe eine frage und hoffe das mit diesbezüglich jemand weiter helfen kann.
ich bin von kassel nach eschwege gezogen, arbeitsbedingt. leider hat die firma dann ihren standort gewechselt so das wieder hunderte von euten auf die arge( hier heisst es jobcenter) mussten u.a. auch ich.
vor ca 4 wochen habe ich vermehrt schmerzen in meinem arm gehabt und as dann auch noch ein kribbeln in den arm dazu kam habe ich einen arzt aufgesucht, der mich dann erst zum röntgen schickte und dann zum mrt, wo dann ein beideseitiger bandscheibenvorfall im hws diagnostiziert wurde.
kommenden montag habe ich einen termin in der orthopädischen klinik zwecks gespräch, da mein arzt der meinung ist das es operiert werden muss.
bin natürich zzt krank geschrieben und auf einmal hat mich mein kundenbetreuer der arge angerufen und gesagt er sende mir die eingiederungsvereinbarung zu und darin steht auf einmal ich solle unterschreiben das ich zu einem amtsarzt gehe und diesen geichzeitig von der schweigepficht befreie damit der meinem kundenbetreuer den befund zusendet.
abgesehen davon das es fest steht das ich i u. re. bandschebenvorfälle habe möchte ich aber nicht das ich irgedeinen arzt, in dem falle amtsarzt, von der schweigepflich befreie voralem wo ich gerade mal 1 1/2 wochen krank geschrieben bin.
deshab meine frage muss ich sowas unterschreiben?????