Hallo...ich hab da ein problem und eine frage!
Also...ende juni bin ich fertig mit meiner Ausbildung und so wie es aussieht bekomme ich nicht gleich eine
Arbeitsstelle.
Ich wohne seit über 2 Jahren nicht mehr zu Hause bei meiner Mutter allerdings auch nicht in einer eigenen Wohnung,eher in einer WG ähnliches verhältnis.
Ich möchte gerne nach meiner Ausbildung alleine wohnen. Kann ich dann Hartz 4 vorübergehend beantragen und eine eigene Wohnung beziehen?
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eigentlich nicht, da du noch nicht 25 jahre alt bist. könntest du denn nicht in der WG wohnen bleiben?- werden die dich von der arge fragen!
zudem müsstest du noch anspruch auf alg1 haben, denn als lehrling zahlt man ja in die arbeitslosenversicherung ein. -
Also anspruch auf ALG1 hast du auf jeden fall,
mit dem alleine wohnen ist so ne sache, in einer WG zähslt du dann als Gemeinschaft
und Elternheim kommt in den meisten fällen zu erst in frage.ein Bekanter von hatte so ein ähnliches probem dem habe ich dann geholfen (war mit bei den Terminen)
er war 21 und war mit der Ausbildug fertig er ist mit 18 ausgezogen von zuhause und hat über seine ganzen ausbildung alleine gewohnt, der ARGE mitarbeite sagte auch
wenn man 2 jahre an einem nicht "elterlichen" wohnort lebt kann man die miete gezahlt bekommen vorrausgesetzt es ligt noch im ramen der vergütung
auf deutsch
du hast dich in denen 2 jahren eingelebt und hast deine ausbildung gemacht, und abgeschlossen und wenn die mit kostetn nicht so hoch sind werden die übernommennicht erschrecken es heißt zwar das du HARZ 4 bekommst, die sicken dich dann auch da hin ( aber nur für die mite) du bekommst wie es dir zusteht dein ALG1 1 jahr lang
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