Hallo zusammen!
Blicke bei Hartz 4 nicht durch! Ich stehe in einem Arbeitsverhältnis und habe einen Lebenspartner (getrennte Wohnungen). Nun möchte ich den besten Freund meines Lebensgefährten in meiner Wohnung als Untermieter anmelden. Was ist zu beachten? Anfrage zur Genehmigung zur Untervermietung an meinen Vermieter ist erledigt.
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In erster Linie solltest Du darauf achten, dass nicht der beste Freund Deines Lebensgefährten plötzlich DEIN neuer Lebengefährte ist :D.
Ich nehme an, dass dieser beste Freund jener ist, welcher Hartz IV bezieht. Zumindest der Sachbearbeiter des Jobcenters könnte oder wird auf diesen "spaßigen" Gedanken kommen, euch nach 1 Jahr eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen und dem Freund die Leistungen kürzen.Ich rate euch davon ab, nicht zuletzt im Hinblick auf Deinen Lebensgefährten
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Ich bin ja eh die meiste Zeit "auswärts", also wer muss nun wem etwas beweisen? Auch du kommst ja schon mit Unterstellungen um die Ecke, auf solche Kommentare kann ich verzichten! Ich dachte, man könnte hier vernünftige Fragen stellen und auch ebensolche Antworten bekommen, trotzdem Danke! Bin wohl falsch hier?!
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Das war nicht als Unterstellung gedacht und auch garnicht böse gemeint. Wollte nur meine Erfahrungen mit derartigen Vorhaben einbringen.
Der künftige Untermieter sollte sich vorab das OK des Jobcenters einholen und dann macht ihr einen entsprechenden Untermietvertrag. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen. -
wie dem auch sei, spätestens nach einem jahr seit ihr eine bedarfsgemeinschaft. wie mein vorschreiber schon schrieb: besser nicht machen, gibt nur ärger mit den behörden.
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