Überzahlung zurück erstatten?

  • Hallo zusammen!
    Meine freundin und ich sind im August 2010 In eine andere stadt gezogen wegen arbeit,dies wurde bei der ARGE bekannt gegeben,und mein folge antrag wurde genemigt. von 01.08.2010 - 31.01.2011.
    ich habe alle unterlagen eingereicht auch das ich umzihe und einen neuen job hab.
    das arbeits amt hat mir dann quasie ein schreiben gegeben in dem folgendes stand


    Mit dem Umzug Nach ************* wegen Arbeitsaufnahme endet meine Zuständigkeit im Sinne des SGB II zum 31.07.2010.
    Sie haben hier deshalb ab dem 01.08.2010 keinen Anspurch mehr auf Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhalts und die Leistungen werden eingestellt.


    die haben die leistungen aber komischer weise trotzdem weiter gezahlt ob wohl ich sogar da war und gesagt hab da sich noch einen gültigen bescheid habe,und die meinten das der ungültig ist und die leistungen eingestellt werden.Jetzt habe ich von denen ein schreiben bvekommen das ich im zeitraum vom 01.08.10 - 31.01.11 leistungen zu unrecht bezogen habe und ich soll denen die überzahlung in höhe von 2300€ zurück erstatten.
    Ich habe von denen schriftlich das die leistungen ab dem 01.08.2010 eingestellt werden.


    Muss ich das jetzt zurück zahlen ode rkann ich dagegen angehen,es ist ja immerhin nicht mein verschulden weil ich alles korrekt eingereicht habe.


    Danke im vorraus MfG

  • Zitat

    Ich habe von denen schriftlich das die leistungen ab dem 01.08.2010 eingestellt werden.


    na denn hättest du es aber auch besser wissen sollen und nicht gleich die ganze kohle feucht-fröhlich auf den kopf kloppen sollen.:D:p
    das paradies gabs nur in der bibel bei adam und eva!:rolleyes:

  • das problem ist das es mir selbe rnicht aufgefallen ist,und wenn die mir schreiben das ich keine leistungen mehr bekomme ,die mir aber trotzdem welche zahlen,kann ich da ja auch nichts für....:confused:
    die frage war eigentlich ob ich dagegen angehen kann bzw wieder spruch einlegen kann,....weil die ja von sich aus gesagt haben das ich keine leistungen mehr bekomme,aber trotzdem weiterhin gezahlt haben...und nach nem halben jahr melden die sich erst.

  • Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.11.2005, Az. S 1 AL 3629/00. In der Begründung hieß es vom ALG II- Bezieher könne nicht verlangt werden das Handeln der Verwaltung zu überwachen......


    von daher würde ich sagen fehler der ARGE und von daher Könnte ich gegen die Rückzahlung angehen.
    oder ist da jemand anderer meinung?:)

  • Zitat

    das problem ist das es mir selbe rnicht aufgefallen ist,und wenn die mir schreiben das ich keine leistungen mehr bekomme ,die mir aber trotzdem welche zahlen,kann ich da ja auch nichts für....


    nun hör doch mal auf hier rumzueiern! vonwegen nicht bemerkt!:confused::(
    du kannst einspruch erheben oder ein sack reis fällt in china um.


    Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.11.2005, Az. S 1 AL 3629/00.


    das war aber anders:


    Zitat

    Der Fall: Die Klägerin gab dem Arbeitsamt zur Berechnung ihrer Arbeitslosenhilfe im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung das Vermögen ihres Ehemannes an. Dieses Vermögen wurde jedoch nicht berücksichtigt und der Klägerin die Arbeitslosenhilfe ungekürzt ausgezahlt. Die Überzahlung, die in über einem Jahr erfolgte, forderte das Arbeitsamt nun zurück.


    du hast schriftlich gehabt, dass dir kein geld mehr zusteht. tja, nun haste schulden.:o

  • Dann verstehe ich aber nicht,warum wenn ich alles angegeben habe und und eingereicht habe,das arbeits amt mir dann trotzdem weiter geld gezahlt hat....obwohl sie es einstellen wollten?????????????
    das die es mir weiter gezahlt haben ist EINDEUTIG EIN FEHLER VON DENEN.......
    ich habe mich in diesem falle darauf verlassen das die ihren job richtig machen,wenn dir mir sagen,und schriftlich geben das die leistungen mit sorfortiger wirkung eingestellt werden,die es aber nicht machen,ist es ein fehler von denen,mann hat ja auch noch andere sachen zu tun als ständig auf sein konto zu gucken um ewentuel irgendwelche zahlungen zu finden die einem nicht zu stehen
    zumal ich es erst nach 4 monaten bemerkt hatte das die mir weiter hin geld bezahlt haben......

  • ich seh das anders Also so wie ich das sehe hat das arbeitsamt ihm zwar die einstellung der Zahlungen geschickt ,aber selber vergessen diese auch abzustellen . Also woher soll er danach wissen wenn er nicht auf kontoauszüge achtet (ist ja keine Pflicht) das da noch geld vom alten amt kommt also is das ein amts Fehler !!!