Hallo zusammen!
Meine freundin und ich sind im August 2010 In eine andere stadt gezogen wegen arbeit,dies wurde bei der ARGE bekannt gegeben,und mein folge antrag wurde genemigt. von 01.08.2010 - 31.01.2011.
ich habe alle unterlagen eingereicht auch das ich umzihe und einen neuen job hab.
das arbeits amt hat mir dann quasie ein schreiben gegeben in dem folgendes stand
Mit dem Umzug Nach ************* wegen Arbeitsaufnahme endet meine Zuständigkeit im Sinne des SGB II zum 31.07.2010.
Sie haben hier deshalb ab dem 01.08.2010 keinen Anspurch mehr auf Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhalts und die Leistungen werden eingestellt.
die haben die leistungen aber komischer weise trotzdem weiter gezahlt ob wohl ich sogar da war und gesagt hab da sich noch einen gültigen bescheid habe,und die meinten das der ungültig ist und die leistungen eingestellt werden.Jetzt habe ich von denen ein schreiben bvekommen das ich im zeitraum vom 01.08.10 - 31.01.11 leistungen zu unrecht bezogen habe und ich soll denen die überzahlung in höhe von 2300€ zurück erstatten.
Ich habe von denen schriftlich das die leistungen ab dem 01.08.2010 eingestellt werden.
Muss ich das jetzt zurück zahlen ode rkann ich dagegen angehen,es ist ja immerhin nicht mein verschulden weil ich alles korrekt eingereicht habe.
Danke im vorraus MfG