Abzug noch Monate später - Verrechnung ohne Aufhebung

  • Hallo Allemiteinander,


    darf das JobCenter Einkommen einfach so verrechnen, ohne, dass es einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid gibt, bei dem man auch angehört wird? Es wurde mir, nachdem ich eine Steuerrückerstattung gemeldet hatte, ein halbes Jahr später einfach vom laufenden ALG II ca. 300 Euro abgezogen. Da mir gleichzeitig auch noch eine Mietkaution anteilig abgezogen wurde, bekam ich in dem Monat sehr viel weniger Geld als bewilligt und inzwischen verliere ich die Übersicht, ob insgesamt auch alles, was bewilligt wurde, bezahlt wurde.
    Wenn immer nachträglich noch was abgezogen werden kann, und das Monate später, nur weil die so lange für die Bearbeitung brauchen, dann weiß man irgendwann nicht mehr, was wie wann und wieviel abgezogen werden dürfte...


    Vielen Dank im Voraus.

  • Einen Änderungsbescheid habe ich bekommen. Da stand aber lapidar drin, dass es mit der laufenden Zahlung verrechnet wird (und das noch in einem anderen Bescheid, der gleichzeitig zuging). Es ist für mich schwer nachzuvollziehen gewesen, wieviel da gesamt abgezogen werden durfte. Meiner Auffassung nach hätten sie es wie zwei getrennte Vorgänge behandeln müssen, mit einem und Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, bei dem ich hätte angehört werden müssen, stimmt das? Dann hätte ich das Geld separat zurückbezahlen müssen. So haben sie es in nächsten Monat einfach einbehalten - ist das rechtens?