Hallo liebe gemeinde
also erst einmal zu mir
Ich bin 21 Jahre alt und bin noch bis Heute um 0:00 Uhr in der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern. Ab dem 01.02.2011 bezieht keiner aus meiner Familie mehr SGB2. Vater arbeitet wieder, Mutter ist in FrühRente, Schwester arbeitet und Bruder fällt weg. Ich wohne derzeit noch in Essen und ziehe zum 04.02.2011 nach Frankfurt. Mietvertrag ist vom 01.02.2011.
Meine Frage ist nun an euch, wenn ich mich am 02.02.2011 im Jobcenter Frankfurt anmelde für Leistungen und Wohnung, zahlen die mir das, oder schicken die mich wieder nach Hause. Ich möchte ja arbeiten und habe auch warscheinlich eine Stelle aber die fängt erst in 1-2 Monaten an. Zahlt das Amt wenigstens vorrübergehend für 6 Monate oder so?
Die Wohnung ist 24m² groß und kostet 390€ Kalt + 50€ Nebenkosten + 10€ pauschal Warmwasser/Heizung.
Laut KDU Tabelle zahlt das Amt ca. 350€ Kalt wenn die wohnung nach 2002 saniert/gebaut wurde. Die wohnung ist sogar letztes Jahr erst gebaut worden.
Allerdings ist die Wohnung vollmöbiliert, ich kenn mich da nicht aus aber dadurch steigert sich doch bestimmt der Satz von den KDU?
Also wie gesagt bei Beginn des Bezuges bin ich offziell aus SGB2 raus und meine Eltern auch. Ich ziehe um wärend ich KEINE Leistung beziehe und melde mich dann in Frankfurt an. Also bin ich ja im Prinzip nicht verpflichtet den Umzug anzumelden.
Danke schonmal für die Hilfer