KV weigert sich - Bitte um Infos

  • Guten Tag,


    Mein Vater weigert sich seit einiger Zeit(2 Jahre) Unterhalt zu zahlen. Ich verzichtete auf den Streit und den Stress den das ganze verursachte, und lies es schleifen. Nun allerdings werde ich bald meine eigene Wohnung beziehen und bin auf das Geld angewiesen.


    Ich bin 22.
    Wohnte bisher bei der Lebenspartnerin.
    Zur Zeit mache ich meinen Abschluss an der Abendschule nach. (Noch kein Bafög, wird erst ab der nächsten Klassenstufe bewilligt)
    Keine weiteren Sozialleistungen ausser Wohngeld demnächst.
    Das Einkommen der Mutter liegt unter 700€ daher zahlt diese nicht. (Ist das überhaupt korrekt? Auch nur etwas, das mir gesagt wurde)
    Eltern sind geschieden, es ist kein Leben bei einem von beiden möglich.


    Der Vater weigert sich mit der Begründung, ich hätte keinen Anspruch auf Unterhalt. Er will alle möglichen Nachweise, lückenlos für die letzten Jahre. Dem kann ich aber einfach nicht nachkommen.


    Meine Frage/n:


    Welche Unterlagen muss mein Vater wirklich haben, um zu sehen das ein Anspruch besteht?
    Was kann/darf er einfordern?
    Was kann ich tun? Gibt es eine Amt das solche Dinge klärt oder bleibt nur der Schritt zum Anwalt?
    Woher weiß ich eigentlich ob die Höhe des Kindergeldes das er zahlte, korrekt ist? Wer rechnet das für volljährige Kinder aus?
    Denn bisher zahlte er nur, was seiner Aussage nach, die korrekte Summe ist. Nachweise dafür bekam ich nie.


    Und die letzte Frage: Wenn ich, durch eigenes Verschulden tatsächlich eine Zeitlang nicht Unterhaltsberechtigt war, verfällt der Anspruch dann komplett und dauerhaft? Kann er das überhaupt, komplett entfallen? Oder beginnt er einfach von da an erneut, wo sich die Umstände so änderten das Anspruch theoretisch wieder besteht?


    Ich fange nun erst langsam an mich um all diese Dinge selbst zu kümmern, bisher schlug sich meine Mutter mit dem Mann herum, und daher besteht noch großes Unwissen meinerseits.


    Ich bin für jede Hilfe dankbar.

  • Hallo Thersites,


    also so ganz unrecht hat Dein Vater nicht den KU einzustellen, Du bist 22j. wieso erstjetzt einen Schulabschluß.
    Man könnte hier tatsächlich auf verwirkung gehen, da die Zielstrebigkeit wohl nicht so eingehalten wurde deinerseits.
    Wenn ist auch die Mutter mit Unterhaltspflichtig, auch sie muß sich notfalls noch einen Nebenjob suchen.



    zu deinen Fragen:
    Der KV darf alles an Unterlagen einforden und das Lückenlos, Du mußt nachweisen das Du Unterhalt begehren tust und das hat auch gewisse Regeln,
    Also alle Schulbescheinigung, Lehrverträge usw, kurzum deinen gesamten Lebenslauf.


    Da Du über 18 bist, mußt Du zum Anwalt.


    Wenn es Dein Verschulden war, das Jahre verbummelt wurden, kommt es auf den Richter an, aber aus Erfahrung-der Anspruch ist weg, wenn bis jetzt nicht mal ein Schulabschluß vorliegt.

  • Hallo Sundown, danke für deine Antwort.


    Ich hätte das vielleicht etwas besser erklären sollen. Meine Schule endete damals mit der Krebserkrankung meiner Mutter, daher habe ich nur ein 8te Klasse Abschlusszeugnis.
    Allerdings gehe ich auch aus diesem Grund momentan zur Abendschule und bin dabei mein Abitur zu machen. : )


    Verbummelt bedeutet in dem Fall im übrigen nicht, das ich nicht berechtigt gewesen wäre, Unterhalt zu bekommen. Ich war ja in der Zeit nicht untätitig, machte unter anderem meinen Zivildienst und weiteres. Ich hatte die ewige Auseinandersetzung mit meinem Vater einfach satt, und so verzichtete ich darauf ihn weiter zu behelligen, bzw mich auf ewig und drei Tage zu streiten. Zudem wollte ich, schon damals, meinen eigenen Vater nicht verklagen.


    Das Problem war schon damals, das mein Vater irgendwelche Nachweise spontan forderte, die ich ihm direkt nicht bringen konnte. Er wollte sich ganz einfach, obwohl er es besser wusste, vor den Zahlungen drücken. Er und ich wussten beide das ich berechtigt bin.


    Eine Sache die mich irritiert: Anspruch auf Kindergeld hat man doch nur, wenn man sozusagen salopp ausgedrückt, nicht faulenzt und nichtstut. Diesen Anspruch habe ich. Sollte das nicht auch genau das sein, was der Vater an Nachweisen braucht, das ich also nicht einfach nichts tue und auf Kosten anderer lebe, sondern an meiner beruflichen Zukunft arbeite?


    Ich wäre dankbar wenn du mir zum Wegfall des Unterhaltes noch etwas mehr sagen könntest. Vielleicht hast du idealerweise sogar einen Link für mich? Das ist momentan meine größte Sorge, das ich sozusagen auf ewig den Anspruch verwirkt habe.


  • So wie das jetzt klingt, sieht die Sache schon anders aus.
    Also eine Schulbescheinigung ist vor Schulbeginn vorzulegen, gilt dann für das gesamte Jahr(wenn du anbrechen solltest, sofort mitteilen).
    Deine Mutter wird wohl auf Grund der Erkrankung kaum Leistungsfähig sein.
    Tja und der KV sich so verhalt, bleibt nur der Weg zum RA.
    Also zum Amtsgericht und einen Beratungsgutschein holen(etwa 10€), der reglt dann den Rest, sollte auch für dich ohne weitere Kosten sein.


    gruß Sundown.

  • Dankesehr, das hat mir schonmal geholfen.



    Also zum Amtsgericht und einen Beratungsgutschein holen(etwa 10€), der reglt dann den Rest, sollte auch für dich ohne weitere Kosten sein.


    Mehr als 10€ muss man nicht zahlen, und wird dann kostenlos beraten?
    Gehe ich dann wie du sagst zum Amtsgericht, oder zum Familiengericht?


    Ich fürchte ich stecke voller Fragen. Ich freue mich das du hilfst.

  • übrigens: sofern kein unterhaltstitel besteht, kann man rückwirkend keine unterhaltszahlungen einklagen.



    Nicht ganz Richtig!!!
    Es bedarf nicht unbedingt eines Titels, die Geltendmachung der Ansprüche und der Zeitpunkt sind ausschlagebend.
    Bsp. Am 18. Geburtstag muß der Unterhaltsbegehrende seine Bedüftigkeit nachweisen( Schulbescheinigung), hat er seine Eltern aufgefordert Ihre Einkommensverhältnisse offen zu legen, ist dies eine Geltendmachung.