Hallo,
Fragen, die sich noch auf das damalige Arbeitslosengeld bzw. auf die Arbeitslosenhilfe beziehen, also vor Einführung vor dem Arbeitslosengeld 2 per Januar 2005. Es betrifft hier die Beiträge zur Rentenversicherung.
Welche Beträge wurden für die Rentenversicherung zugrunde gelegt:
a) Vom Bemessungsentgelt, also ausgehend von zuletzt erhalten Bruttogehalt (wie auch bei Lohn-
oder Gehaltszahlungen üblich)
b) Vom Leistungsentgelt; somit das Bemessungsentgelt minus der vom Arbeitsamt vorgenommenen
Abzüge wie Lohn- und Kirchensteuer, Beiträge zur Kranken-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung etc.
c) Vom Leistungssatz, also von der zu einem bestimmten Prozentsatz (vom Leistungsentgelt
berechnet) erfolgten Auszahlung durch das Arbeitsamt
d) Oder??
Ich würde mich freuen, wenn das vielleicht (noch) jemand weiß und mir diese Fragen beantworten könnten.
Vielen Dank im voraus und Grüße von
Black